| 4A003 |
"Digitalrechner", "elektronische
Baugruppen" und verwandte Geräte wie folgt sowie besonders
konstruierte Bestandteile hierfür: |
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Anmerkung 1: |
Nummer 4A003 schliesst
Folgendes ein: |
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‘Vektorrechner’, |
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Array-Rechner, |
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digitale
Signaldatenverarbeitungsrechner, |
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Logikrechner, |
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— |
Geräte, entwickelt für
"Bildverarbeitung". |
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Anmerkung 2: |
Die Erfassung von in Nummer
4A003 beschriebenen "Digitalrechnern" und verwandten Geräten richtet
sich nach dem Erfassungsstatus anderer Geräte oder Systeme,
sofern |
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a) |
die "Digitalrechner" oder die
verwandten Geräte wesentlich sind für die Funktion der anderen
Geräte oder Systeme, |
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b) |
die „Digitalrechner“ oder
verwandten Geräte nicht einen „Hauptbestandteil“ der anderen Geräte
oder Systeme darstellen und |
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Anmerkung 1: |
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Die Erfassung von Geräten zur
"Signaldatenverarbeitung" oder "Bildverarbeitung", besonders
konstruiert für andere Einrichtungen unter Einhaltung der
Funktionsgrenzwerte dieser anderen Einrichtungen, wird durch den
Erfassungsstatus der anderen Einrichtungen auch dann bestimmt, wenn
das Kriterium des "Hauptbestandteils" nicht mehr erfüllt
ist. |
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Anmerkung 2: |
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Die Erfassung von “Digitalrechnern”
oder verwandten Geräten für Telekommunikationseinrichtungen richtet
sich nach Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation). |
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c) |
die "Technologie" für die
"Digitalrechner" oder verwandten Geräte von Nummer 4E geregelt wird. |
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a) |
nicht belegt; |
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b) |
"Digitalrechner" mit einer
"angepassten Spitzenleistung" ("APP") grösser als 16 gewichtete
Teraflops (WT); |
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c) |
"elektronische Baugruppen",
besonders konstruiert oder geändert zur Steigerung der
Rechenleistung durch Zusammenschalten von Prozessoren, so dass die
"angepasste Spitzenleistung""APP" den Grenzwert von Unternummer
4A003b überschreiten kann; |
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Anmerkung 1: |
Unternummer 4A003c gilt nur für
"elektronische Baugruppen" und programmierbare Zusammenschaltungen,
die die Grenzwerte der Unternummer 4A003b nicht überschreiten,
soweit sie als einzelne "elektronische Baugruppen" geliefert
werden. |
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Anmerkung 2: |
Unternummer 4A003c erfasst keine
"elektronischen Baugruppen", besonders konstruiert für Produkte oder
Produktfamilien, deren Maximalkonfiguration den Grenzwert der
Unternummer 4A003b nicht überschreitet. |
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d) |
nicht belegt; |
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e) |
nicht belegt; |
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f) |
nicht belegt; |
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g) |
Geräte, besonders konstruiert
für die Zusammenführung der Leistung von “Digitalrechnern” durch
externe Vernetzungen, die eine Kommunikation mit unidirektionalen
Datenraten über 2,0 GByte/s pro Link erlauben. |
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Anmerkung: |
Unternummer 4A003g erfasst keine
Geräte zur internen Vernetzung (z. B. Rückwandplatinen, Bussysteme),
passives Netzwerkzubehör, "Netzzugangssteuerungen" oder
"Kommunikationskanalsteuerungen". |
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