KATEGORIE 5 - TELEKOMMUNIKATION UND “INFORMATIONSSICHERHEIT” Teil 1 — TELEKOMMUNIKATION

Anmerkung 1: Die Erfassung von Bestandteilen, Test- und "Herstellungs"einrichtungen und "Software" hierfür, die für Telekommunikationseinrichtungen oder -systeme besonders entwickelt sind, richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1.
Anmerkung: Für "Laser", besonders entwickelt für Telekommunikationseinrichtungen oder -systeme: siehe Nummer 6A005.
Anmerkung 2: "Digitalrechner", verwandte Geräte (Peripherie) oder "Software", soweit notwendig für den Betrieb und die Unterstützung von in dieser Kategorie beschriebenen Telekommunikationsgeräten, gelten als besonders entwickelte Bestandteile, sofern sie standardmässig vom Hersteller vorgesehene Typen sind. Dies schliesst Betriebs-, Verwaltungs-, Wartungs-, Entwicklungs- oder Gebühren-(Billing-)Computer-Systeme ein.