| Anmerkung 1: |
Die Erfassung von Bestandteilen,
Test- und "Herstellungs"einrichtungen und "Software" hierfür, die für
Telekommunikationseinrichtungen oder -systeme besonders entwickelt sind,
richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1. |
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Anmerkung: |
Für "Laser", besonders entwickelt
für Telekommunikationseinrichtungen oder -systeme: siehe Nummer 6A005. |
| Anmerkung 2: |
"Digitalrechner", verwandte Geräte
(Peripherie) oder "Software", soweit notwendig für den Betrieb und die
Unterstützung von in dieser Kategorie beschriebenen
Telekommunikationsgeräten, gelten als besonders entwickelte
Bestandteile, sofern sie standardmässig vom Hersteller vorgesehene Typen
sind. Dies schliesst Betriebs-, Verwaltungs-, Wartungs-, Entwicklungs-
oder Gebühren-(Billing-)Computer-Systeme ein. |
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