5A1 Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

5A1 Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
5A001 Telekommunikationssysteme, Geräte, Bestandteile und Zubehör wie folgt:
a) jede Art von Telekommunikationsgeräten mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:
1. besonders entwickelt, um transienten Störstrahlungen oder elektromagnetischen Impulsen (EMP), erzeugt durch eine Kernexplosion, zu widerstehen,
2. besonders geschützt, um Gamma-, Neutronen- oder Ionen-Strahlung zu widerstehen, oder
3. besonders entwickelt für den Betrieb unter 218 K (– 55°C) oder über 397 K (124°C);
Anmerkung: Unternummer 5A001a3 gilt nur für elektronische Geräte.
Anmerkung: Unternummern 5A001a2 und 5A001a3 erfassen nicht Geräte, entwickelt oder geändert für den Einsatz in Satelliten.
b) Telekommunikationssysteme und -geräte sowie besonders entwickelte Bestandteile und besonders entwickeltes Zubehör hierfür mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:
1. unabhängige Unterwasser-Kommunikationssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) akustische Trägerfrequenz ausserhalb des Bereichs von 20 kHz bis 60 kHz,
b) elektromagnetische Trägerfrequenz kleiner als 30 kHz,
c) elektronische Strahlsteuerungstechniken oder
d) Verwendung von „Lasern“ oder Licht emittierenden Dioden (LEDs) mit einer Ausgangswellenlänge grösser als 400 nm und kleiner gleich 700 nm, in einem „Local Area Network“.
2. Funkgeräte für den Einsatz im Bereich 1,5 MHz bis 87,5 MHz mit allen folgenden Eigenschaften:
a) automatische Vorwahl und Auswahl der Frequenzen und der „gesamten digitalen Übertragungsraten“ pro Kanal zur Optimierung der Übertragung und
b) ausgestattet mit einem Linear-Leistungsverstärker mit der Fähigkeit, gleichzeitig Mehrfachsignale mit einer Ausgangsleistung grösser/gleich 1 kW im Frequenzbereich grösser/gleich 1,5 MHz und kleiner als 30 MHz oder grösser/gleich 250 W im Frequenzbereich grösser/gleich 30 MHz und kleiner/gleich 87,5 MHz abzugeben, bei einer „Momentan-Bandbreite“ grösser/gleich einer Oktave und mit einem Oberwellen- und Klirranteil besser als -80 dB.
3. Funkgeräte, die nicht von Unternummer 5A001b4 erfasst werden, die “Gespreiztes-Spektrum-Verfahren”, einschliesslich “Frequenzsprungverfahren” verwenden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) anwenderprogrammierbare Spreizungs-Codes oder
b) gesamte gesendete Bandbreite mit 100facher oder mehr als 100facher Bandbreite eines beliebigen einzelnen Informationskanals und mit mehr als 50 kHz Bandbreite,
Anmerkung: Unternummer 5A001b3b erfasst keine Funkausrüstung, die besonders für die Verwendung mit einer der folgenden Einrichtungen entwickelt ist:
a) zivile zellulare Funk-Kommunikationssysteme oder
b) ortsfeste oder mobile Satellitenbodenstationen für die kommerzielle zivile Telekommunikation.
Anmerkung: Unternummer 5A001b3 erfasst keine Geräte, entwickelt für eine Ausgangsleistung (Sendeleistung) von kleiner/gleich 1 W.
4. Funkgeräte, die Ultrabreitbandmodulations-Verfahren verwenden, mit anwenderprogrammierbaren Channelization-, Scrambling- oder Netzwerkidentifizierungscodes, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) Bandbreite grösser als 500 MHz oder
b) “normierte Bandbreite” (fractional bandwidth) grösser/gleich 20 %.
5. digitale Funkempfänger mit allen folgenden Eigenschaften:
a) mit mehr als 1 000 Kanälen,
b) ‘Kanalumschaltzeit’ kleiner als 1 ms,
c) automatisches Absuchen eines Teils des elektromagnetischen Spektrums und
d) Identifizierung der empfangenen Signale oder des Sendertyps oder
Anmerkung: Unternummer 5A001b5 erfasst keine Funkausrüstung, die besonders für die Verwendung in zivilen zellularen Funk-Kommunikationssystemen entwickelt ist.
Technische Anmerkung:
‘Kanalumschaltzeit’: die beim Wechsel der Empfangsfrequenz benötigte Zeit (d. h. Verzögerung) bis zum Erreichen der gewählten Empfangsfrequenz oder einer Frequenz innerhalb von ± 0,05 % der gewählten Empfangsfrequenz. Güter mit einem spezifizierten Frequenzbereich von weniger als ± 0,05 % um ihre Mittenfrequenz werden als nicht fähig zur Umschaltung der Kanalfrequenz definiert.
6. Funktionen der digitalen “Signaldatenverarbeitung”, die ein ‘sprachcodiertes’ Ausgangssignal mit einer Übertragungsrate von weniger als 700 bit/s erlauben.
Technische Anmerkungen:
1. Für ‘Sprachcodierung’ mit variabler Codierrate (variable rate voice coding) ist die Unternummer 5A001b6 auf das ‘sprachcodierte’ Ausgangssignal bei kontinuierlicher Sprache (voice coding output of continuous speech) anzuwenden.
2. Im Sinne von Unternummer 5A001b6 wird ‘Sprachcodierung’ definiert als ein Verfahren, bei dem abgetastete Signale unter Berücksichtigung der Besonderheiten der menschlichen Sprache in ein digitales Signal umgesetzt werden.
c) Lichtwellenfasern von mehr als 500 m Länge mit einer vom Hersteller spezifizierten ‘Prüf-Zugfestigkeit’ grösser/gleich 2 × 109 N/m2,
Anmerkung: Für Unterwasser-Versorgungskabel: siehe Unternummer 8A002a3.
Technische Anmerkung:
‘Prüf-Zugfestigkeit’ (proof test): Eine an den Produktionsprozess gekoppelte oder davon unabhängige Fertigungsprüfung, bei der die vorgeschriebene Zugbeanspruchung dynamisch auf eine Länge des Lichtwellenleiters von 0,5 bis 3m und mit einer Geschwindigkeit von 2 bis 5 m/s beim Durchzug zwischen Antriebsrollen von ca. 150 mm Durchmesser aufgebracht wird. Die Umgebungstemperatur muss dabei nominell 293 K (20°C) und die relative Feuchte 40 % betragen. Vergleichbare nationale Normen können zum Messen der ‘Prüf-Zugfestigkeit’ verwendet werden.
d) “elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen” wie folgt:
1. ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen über 31,8 GHz, jedoch nicht über 57 GHz, mit einer effektiven Strahlungsleistung (ERP) von mindestens +20 dBm (22,15 dBm äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP));
2. ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen über 57 GHz, jedoch nicht über 66 GHz, mit einer effektiven Strahlungsleistung (ERP) über +24 dBm (26,15 dBm EIRP);
3. ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen über 66 GHz, jedoch nicht über 90 GHz, mit einer effektiven Strahlungsleistung (ERP) von mindestens +20 dBm (22,15 dBm EIRP);
4. ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen über 90 GHz;
Anmerkung: Unternummer 5A001d erfasst nicht “elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen” für Instrumenten- Landesysteme gemäss ICAO-Empfehlungen für Mikrowellen-Landesysteme (MLS).
e) Funkpeilausrüstung mit Betriebsfrequenzen grösser 30 MHz und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, mit allen folgenden Eigenschaften:
1. “Momentan-Bandbreite” grösser/gleich 10 MHz und
2. geeignet, eine Peillinie (Line Of Bearing, LOB) zu nicht kooperierenden Sendern, die mit einer Signaldauer kleiner 1 ms ausstrahlen, zu ermitteln;
f) Ausrüstung für das Abhören oder Stören von mobiler Kommunikation sowie Überwachungsausrüstung hierfür, wie folgt, sowie besonders hierfür konstruierte Bestandteile:
1. Abhörausrüstung, konstruiert für die Extraktion von über die Luftschnittstelle übermittelten Sprachinformationen oder Daten;
2. nicht von Unternummer 5A001f1 erfasste Abhörausrüstung, konstruiert für die Extraktion der Endgeräte- oder der Teilnehmer-Kennungen (z. B. IMSI, TMSI oder IMEI), der Signalisierung oder anderer über die Luftschnittstelle übertragener Metadaten;
3. Störausrüstung, besonders entwickelt oder geändert, um absichtlich und selektiv Mobilfunkdienste zu überlagern, zurückzuweisen, zu blockieren, zu beeinträchtigen oder zu manipulieren, mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) Vortäuschen der Funktionen von Einrichtungen eines Funkzugangsnetzes (RAN, Radio Access Network),
b) Erkennen und Ausnutzen spezifischer Merkmale des angewendeten Protokolls der mobilen Kommunikation (z. B. GSM) oder
c) Ausnutzen spezifischer Merkmale des angewendeten Protokolls der mobilen Kommunikation(z. B. GSM);
4. Funkfrequenz-Überwachungsausrüstung, konstruiert oder geändert, um den Betrieb von in den Unternummern 5A001f1, 5A001f2 oder 5A001f3 erfassten Gütern zu erkennen.
Anmerkung: Die Unternummern 5A001f1 und 5A001f2 erfassen nicht folgende Güter:
a) Ausrüstung, besonders konstruiert für das Abhören analoger privater Mobilfunksysteme (PMR), IEEE 802.11 WLAN,
b) Ausrüstung, konstruiert für Betreiber von Mobilfunknetzen oder
c) Ausrüstung, konstruiert für die “Entwicklung” oder “Herstellung” von Mobilfunkausrüstung oder -systemen.
Anmerkung 1: Siehe auch Anhang 3.
Anmerkung 2: Funkempfänger siehe Unternummer 5A001b5.
g) passive Lokalisierungssysteme (Passive Coherent Location systems, PCL) oder Ausrüstung, besonders konstruiert zur Detektion und Verfolgung sich bewegender Objekte durch Auswertung der im Umfeld herkömmlicher Funksender (Nicht-Radar-Sender) auftretenden Reflexionen;
Technische Anmerkung:
Der Begriff herkömmlicher Funksender (Nicht-Radar-Sender) kann sich auf Rundfunksender, Fernsehsender oder Mobilfunk-Basisstationen beziehen.
Anmerkung: Unternummer 5A001g erfasst nicht folgende Güter:
a) radioastronomische Ausrüstung oder
b) Systeme und Geräte, die eine Funkaussendung vom Zielobjekt benötigen.
h) Ausrüstung zur Abwehr unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) und verwandte Ausrüstung, wie folgt:
1. nicht von Unternummer 5A001f erfasste Funkfrequenz-Sendeausrüstung, konstruiert oder geändert zur vorzeitigen Auslösung oder zur Verhinderung der Zündung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen;
2. Ausrüstung, die Techniken verwendet, die die Funk-Kommunikation auf denselben Frequenzkanälen ermöglichen, auf denen von Unternummer 5A001h1 erfasste Geräte am gleichen Standort senden.
Anmerkung: Siehe auch Anhang 3.
i) nicht belegt,
j) Systeme oder Ausrüstung zur Überwachung der Kommunikation in IP-Netzen (Internet-Protokoll) und besonders konstruierte Bestandteile hierfür mit allen folgenden Eigenschaften:
1. für die Ausführung aller folgenden Operationen in einem Carrier-Class Internet Protocol Network (z.B. nationales IP-Backbone):
a) Analyse auf der Anwendungsschicht (application layer) (z. B. Schicht 7 des OSI-Modells (Open Systems Interconnection) (ISO/IEC 7498-1));
b) Extraktion ausgewählter Metadaten und Anwendungsinhalte (z. B. Sprache, Video, Nachrichten, Anhänge) und
c) Indexierung extrahierter Daten und
2. besonders konstruiert um alle folgenden Operationen auszuführen:
a) Durchführung von Suchvorgängen auf der Grundlage von ‘hard selectors’ und
b) Darstellung des Beziehungsgeflechts einer Einzelperson oder einer Gruppe von Personen.
Anmerkung: Unternummer 5A001j erfasst keine Systeme oder Ausrüstung besonders konstruiert für einen der folgenden Zwecke:
a) Marketingzwecke,
b) Dienstgüte des Netzwerks (Quality of Service - QoS) oder
c) Nutzerzufriedenheit (Quality of Experience - QoE).
Technische Anmerkung:
‘Hard selectors’: Daten oder Datensätze, die sich auf eine Einzelperson beziehen (z. B. Nachname, Vorname, EMail- Adresse, Postadresse, Telefonnummer oder Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen).