5A101

5A1 Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
5A101 Fernmess- und Fernsteuerungsausrüstung, einschliesslich Bodenausrüstung, konstruiert oder geändert für ‘Flugkörper’.
Technische Anmerkung:
‘Flugkörper’ im Sinne von Nummer 5A101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite grösser als 300 km.
Anmerkung: Nummer 5A101 erfasst nicht:
a) Ausrüstung, konstruiert oder geändert für bemannte Luftfahrzeuge oder Satelliten;
b) bodengestützte Ausrüstung, konstruiert oder geändert für terrestrische oder maritime Anwendungen;
c) Ausrüstung, konstruiert für kommerzielle, zivile oder sicherheitskritische (z. B. Datenintegrität, Flugsicherheit) GNSS-Dienste.