8A002

8A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
8A002 Meeres- und schiffstechnische Systeme, Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
Anmerkung: Unterwasser-Kommunikationssysteme: siehe Kategorie 5, Teil 1 — Telekommunikation.
a) Systeme, Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder geändert für Tauchfahrzeuge und konstruiert für den Einsatz in Tiefen grösser als 1 000 m, wie folgt:
1. Druckgehäuse oder Druckkörper mit einem maximalen Innendurchmesser der Kammer grösser als 1,5 m,
2. Gleichstrom-Antriebsmotoren oder -Strahlruder,
3. Versorgungskabel und Steckverbinder hierfür, die mit Lichtwellenleitern und Verstärkungselementen aus synthetischem Material ausgerüstet sind,
4. Bestandteile, hergestellt aus Werkstoff, der von Nummer 8C001 erfasst wird;
Technische Anmerkung:
Der Kontrollzweck der Unternummer 8A002a4 darf nicht unterlaufen werden durch die Ausfuhr von ‘syntaktischem Schaum’, erfasst von Nummer 8C001, wenn eine Zwischenstufe der Herstellung erreicht wurde und noch nicht die endgültige Form des Bestandteiles vorliegt.
b) Systeme, besonders konstruiert oder geändert zur automatischen Bewegungssteuerung, für von Nummer 8A001 erfasste Tauchfahrzeuge, die Navigationsdaten verwenden und über eine Rückkopplungs-Servosteuerung verfügen, um
1. es dem Fahrzeug zu ermöglichen, sich innerhalb eines Abstands von 10 m von einem vorher bestimmten Punkt in der Wassersäule zu bewegen,
2. die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Abstands von 10 m von einem vorher bestimmten Punkt in der Wassersäule zu halten oder
3. die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Abstands von 10 m zu halten, während es einem Kabel auf oder unter dem Meeresboden folgt;
c) Faseroptische Druckkörper-Durchführungen;
d) Unterwasser-Beobachtungssysteme, besonders konstruiert oder geändert für ferngesteuerte Operationen mit einem Tauchfahrzeug, die Verfahren verwenden, welche die Rückstreuungseffekte auf ein Minimum reduzieren, einschliesslich Beleuchtungseinrichtungen mit Entfernungsgattern (range-gated illuminators) oder “Laser”-Systemen;
e) nicht belegt,
f) nicht belegt,
g) Beleuchtungssysteme wie folgt, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz:
1. Stroboskopleuchten mit einer Lichtausgangsenergie grösser als 300 J pro Blitz und einer Blitzfolgegeschwindigkeit von mehr als 5 Blitzen pro Sekunde,
2. Argon-Bogenlampen-Systeme, besonders konstruiert für den Einsatz in Wassertiefen grösser als 1 000 m;
h) “Roboter”, besonders konstruiert für den Unterwassereinsatz, die durch einen anwendungsspezifischen Rechner gesteuert werden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Einsatz von Systemen, die den “Roboter” mit Informationen von Sensoren steuern, welche die auf ein externes Objekt ausgeübte Kraft oder das auf ein solches Objekt ausgeübte Drehmoment, die Entfernung von einem externen Objekt oder den Tastsinn zwischen dem “Roboter” und einem externen Objekt messen, oder
2. fähig zur Ausübung einer Kraft grösser/gleich 250 N oder eines Drehmoments grösser/gleich 250 Nm und mit Bauteilen versehen, die Legierungen auf Titanbasis oder “Verbundwerkstoffe” aus “faser- oder fadenförmigen Materialien” enthalten;
i) ferngesteuerte Gelenkmanipulatoren, besonders konstruiert oder geändert für den Einsatz mit Tauchfahrzeugen und mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Einsatz von Systemen, die den Manipulator mit Informationen von Sensoren steuern, welche eine der folgenden Grössen messen:
a) die auf ein externes Objekt ausgeübte Kraft oder das auf ein solches Objekt ausgeübte Drehmoment oder
b) den Tastsinn zwischen dem Manipulator und einem externen Objekt oder
2. Steuerung durch proportionale Master-Slave-Verfahren und mit grösser/gleich 5 ‘Freiheitsgraden der Bewegung’;
Technische Anmerkung:
Bei der Bestimmung der Anzahl der ‘Freiheitsgrade der Bewegung’ werden nur Funktionen mit proportionaler Bewegungssteuerung gezählt, die Stellungsrückkoppelung verwenden.
j) aussenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen, besonders konstruiert für Unterwassereinsatz, wie folgt:
1. Brayton- oder Rankine-Prozess-Motoren als aussenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) Einsatz von chemischen Reinigungs- oder Absorber-Subsystemen, besonders konstruiert zur Beseitigung von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Partikeln aus dem umgelaufenen Motorenabgas,
b) Einsatz von Systemen, besonders konstruiert zur Verwendung von monoatomarem Gas,
c) Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur Schockdämpfung oder
d) Einsatz von Systemen mit allen folgenden Eigenschaften:
1. besonders konstruiert zur Verdichtung von Reaktionsstoffen oder zur Reformierung von Brennstoff,
2. besonders konstruiert zum Speichern von Reaktionsstoffen und
3. besonders konstruiert zum Abführen (discharge) der Reaktionsstoffe gegen einen Druck grösser/ gleich 100 kPa,
2. Diesel-Motoren als aussenluftunabhängige Anlagen mit allen folgenden Eigenschaften:
a) Einsatz von chemischen Reinigungs- oder Absorber-Subsystemen, besonders konstruiert zur Beseitigung von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Partikeln aus dem umgelaufenen Motorenabgas,
b) Einsatz von Systemen, besonders konstruiert zur Verwendung von monoatomarem Gas,
c) Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur Schockdämpfung und
d) Einsatz von besonders konstruierten Abgassystemen, die Verbrennungsprodukte nicht kontinuierlich auslassen,
3. “Brennstoffzellen” zur aussenluftunabhängigen Energieerzeugung mit einer Leistung grösser als 2 kW und mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur Schockdämpfung oder
b) Einsatz von Systemen mit allen folgenden Eigenschaften:
1. besonders konstruiert zur Verdichtung von Reaktionsstoffen oder zur Reformierung von Brennstoff,
2. besonders konstruiert zum Speichern von Reaktionsstoffen und
3. besonders konstruiert zum Abführen (discharge) der Reaktionsstoffe gegen einen Druck grösser/ gleich 100 kPa,
4. Stirling-Prozess-Motoren als aussenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen mit allen folgenden Eigenschaften:
a) Einsatz von Einrichtungen oder Gehäusen, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderem Befestigungszubehör zur Schockdämpfung und
b) Einsatz von besonders konstruierten Abgassystemen zum Abführen (discharge) von Verbrennungsprodukten gegen einen Druck grösser/gleich 100 kPa;
k) nicht belegt,
l) nicht belegt,
m) nicht belegt,
n) nicht belegt,
o) Propeller, Leistungsübertragungssysteme, Energieerzeugungssysteme und Geräuschminderungssysteme wie folgt:
1. nicht belegt,
2. Wasserschraubenpropeller, Energieerzeugungssysteme oder -übertragungssysteme, konstruiert für den Einsatz auf Schiffen, wie folgt:
a) Verstellpropeller und Nabenbaugruppen mit einer Leistung grösser als 30 MW,
b) innenflüssigkeitsgekühlte elektrische Antriebsmaschinen mit einer Ausgangsleistung grösser als 2,5 MW,
c) elektrische Antriebsmaschinen mit “Supraleitung” oder Permanentmagneten mit einer Leistung grösser als 0,1 MW,
d) Leistungsübertragungs-Wellensysteme für Übertragungsleistungen von mehr als 2 MW, die Bestandteile aus “Verbundwerkstoff” enthalten,
e) belüftete oder basisbelüftete Propellersysteme mit einer Leistung grösser als 2,5 MW,
3. Geräuschminderungssysteme, konstruiert für den Einsatz auf Schiffen grösser/gleich 1 000 Tonnen Wasserverdrängung, wie folgt:
a) Geräuschminderungssysteme, die bei Frequenzen kleiner als 500 Hz dämpfend wirken und aus zusammengesetzten, schalldämpfenden Halterungen für die akustische Isolation von Dieselmotoren, Dieselgeneratorsets, Gasturbinen, Gasturbinen-Generatorsets, Antriebsmotoren oder Antriebsuntersetzungsgetrieben bestehen, besonders konstruiert für die Isolierung gegen Schall oder Vibration und mit einer Zwischenmasse grösser als 30 % der Masse der Ausrüstung, die darauf montiert werden soll,
b) ‘Aktive Geräuschminderungs- oder -tilgungs-Systeme’ oder Magnetlager, besonders konstruiert für Leistungsübertragungssysteme;
Technische Anmerkung:
‘Aktive Geräuschminderungs- oder -tilgungs-Systeme’ enthalten elektronische Steuerungen, welche aktiv die Vibration der Ausrüstung durch die Erzeugung von Anti-Geräusch- oder Anti-Vibrationssignalen direkt an der Entstehungsstelle verringern können.
p) Wasserstrahlantriebssysteme mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Leistung grösser als 2,5 MW und
2. Verwendung divergierender Düsen und strömungsbeeinflussender Leitschaufeln, um die Antriebswirkung zu verstärken oder die durch den Antrieb erzeugten, unter Wasser ausgestrahlten Geräusche zu vermindern;
q) Tauch- oder Unterwasserschwimmgeräte, wie folgt
1. mit geschlossener Atemlufterneuerung oder
2. mit halbgeschlossener Atemlufterneuerung;
Anmerkung: Unternummer 8A002q erfasst nicht einzelne Geräte, wenn diese von ihren Benutzern zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.
Anmerkung: Für Einrichtungen und Geräte, besonders konstruiert für militärische Zwecke, siehe Anhang 3.
r) Akustiksysteme zur Taucherabwehr, besonders konstruiert oder geändert, um Taucher zu stören, mit einem Schalldruckpegel grösser/gleich 190 dB (bezogen auf 1 μPa in 1 m Entfernung) mit Frequenzen von kleiner/gleich 200 Hz.
Anmerkung 1: Unternummer 8A002r erfasst nicht Systeme zur Taucherabwehr, die auf Unterwasser-Sprengkörpern, Schallkanonen (air guns) oder entzündlichen Quellen (combustible sources) basieren.
Anmerkung 2: Unternummer 8A002r schliesst Akustiksysteme zur Taucherabwehr ein, die Quellen mit Funkenstrecken verwenden, auch bekannt als Plasma-Schall-Quellen.