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(Soweit in Gattung D der Kategorien 0
bis 9 Software erfasst wird, entfallen die Kontrollen, wenn nachstehende
Voraussetzungen erfüllt sind.) |
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Die Gattungen der Kategorien 0 bis 9
dieser Liste erfassen keine Software , auf die eines der Folgenden
zutrifft: |
| a) |
sie ist frei erhältlich und |
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1. |
wird im Einzelhandel ohne
Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken
verkauft: |
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a) |
Barverkauf, |
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b) |
Versandverkauf, |
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c) |
Verkauf über elektronische Medien
oder |
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d) |
Telefonverkauf und |
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2. |
sie wurde so konzipiert, dass der
Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Anbieter
installieren kann, |
| Anmerkung |
Buchstabe a der Allgemeinen
Software-Anmerkung stellt keine "Software" frei, die von Kategorie 5,
Teil 2 ("Informationssicherheit") erfasst wird. |
| b) |
sie ist allgemein zugänglich
oder |
| c) |
der Objektcode , stellt das unbedingt
notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur
derjenigen Güter dar, für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt
wurde. |
| Anmerkung |
Buchstabe c der Allgemeinen
Software-Anmerkung stellt keine "Software" frei, die von Kategorie 5,
Teil 2 ("Informationssicherheit") erfasst wird. |
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