ALLGEMEINE SOFTWARE-ANMERKUNG (ASA)

(Soweit in Gattung D der Kategorien 0 bis 9 Software erfasst wird, entfallen die Kontrollen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind.)
Die Gattungen der Kategorien 0 bis 9 dieser Liste erfassen keine Software , auf die eines der Folgenden zutrifft:
a) sie ist frei erhältlich und
1. wird im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft:
a) Barverkauf,
b) Versandverkauf,
c) Verkauf über elektronische Medien oder
d) Telefonverkauf und
2. sie wurde so konzipiert, dass der Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Anbieter installieren kann,
Anmerkung Buchstabe a der Allgemeinen Software-Anmerkung stellt keine "Software" frei, die von Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit") erfasst wird.
b) sie ist allgemein zugänglich oder
c) der Objektcode , stellt das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur derjenigen Güter dar, für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.
Anmerkung Buchstabe c der Allgemeinen Software-Anmerkung stellt keine "Software" frei, die von Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit") erfasst wird.