1B115

1B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
1B115 Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B002 oder 1B102 erfasst wird, für die “Herstellung” von Treibstoffen oder Treibstoffzusätzen, wie folgt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
a) “Herstellungsausrüstung” für die “Herstellung”, Handhabung oder Abnahmeprüfung von Flüssigtreibstof- fen oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder des Anhangs 3 erfasst werden;
b) “Herstellungsausrüstung” für die “Herstellung”, Handhabung, das Mischen, Aushärten, Giessen, Pressen, Bearbeiten, Extrudieren oder die Abnahmeprüfung von Festtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder des Anhangs 3 erfasst werden.
Anmerkung: Unternummer 1B115b erfasst nicht Chargenmischer, Durchlaufmischer oder Strahlmühlen. Für die Erfassung von Chargenmischern, Durchlaufmischern oder Strahlmühlen siehe Nummer 1B117, 1B118 oder 1B119.
Anmerkung1: Ausrüstung, besonders konstruiert für die “Herstellung” militärischer Güter: siehe Anhang 3.
Anmerkung2: Nummer 1B115 erfasst nicht Ausrüstung für die “Herstellung”, Handhabung oder Abnahmeprüfung von Borkarbid.