| 1B115 |
Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B002 oder 1B102 erfasst wird, für die “Herstellung” von Treibstoffen
oder Treibstoffzusätzen, wie folgt, und besonders konstruierte
Bestandteile hierfür: |
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a) |
“Herstellungsausrüstung” für die
“Herstellung”, Handhabung oder Abnahmeprüfung von Flüssigtreibstof- fen
oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder des Anhangs 3 erfasst
werden; |
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b) |
“Herstellungsausrüstung” für die
“Herstellung”, Handhabung, das Mischen, Aushärten, Giessen, Pressen,
Bearbeiten, Extrudieren oder die Abnahmeprüfung von Festtreibstoffen
oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder des Anhangs 3 erfasst
werden. |
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Anmerkung: |
Unternummer 1B115b erfasst nicht
Chargenmischer, Durchlaufmischer oder Strahlmühlen. Für die Erfassung
von Chargenmischern, Durchlaufmischern oder Strahlmühlen siehe Nummer
1B117, 1B118 oder 1B119. |
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Anmerkung1: |
Ausrüstung, besonders konstruiert
für die “Herstellung” militärischer Güter: siehe Anhang
3. |
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Anmerkung2: |
Nummer 1B115 erfasst nicht
Ausrüstung für die “Herstellung”, Handhabung oder Abnahmeprüfung von
Borkarbid. |
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