1C011

1C Werkstoffe und Materialien
1C011 Metalle und Verbindungen, wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH ANHANG 3 UND NUMMER 1C111.
a) Metalle mit Partikelgrössen kleiner als 60 μm (kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen), die mindestens zu 99 % aus Zirkonium, Magnesium oder Legierungen dieser Metalle bestehen;
Technische Anmerkung:
Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.
Anmerkung Die in Unternummer 1C011a aufgeführten Metalle und Legierungen werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.
b) Bor oder Borlegierungen, mit einer Partikelgrösse kleiner/gleich 60 μm, wie folgt:
1. Bor mit einer Reinheit von mindestens 85 Gew.-%,
2. Borlegierungen mit einem Borgehalt von mindestens 85 Gew.-%.
Anmerkung: Die in Unternummer 1C011b aufgeführten Stoffe werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.
c) Guanidinnitrat (CAS-Nr. 506-93-4);
d) Nitroguanidin (NQ) (CAS-Nr. 556-88-7).
Anmerkung: Zur Erfassung von Metallpulvern, die mit anderen Stoffen gemischt sind, um eine für militärische Zwecke formulierte Mischung zu bilden: Siehe auch Anhang 3.