1C008

1C Werkstoffe und Materialien
1C008 Nichtfluorierte Polymere wie folgt:
a) Imide, wie folgt:
1. Bismaleinimide,
2. aromatische Polyamidimide (PAI) mit einer ‘Glasübergangstemperatur (Tg)’ grösser als 563 K (290 °C),
3. aromatische Polyimide mit einer ‘Glasübergangstemperatur (Tg)’ grösser als 505 K (232 °C),
4. aromatische Polyetherimide mit einer ‘Glasübergangstemperatur (Tg)’ grösser als 563 K (290 °C);
Anmerkung Unternummer 1C008a erfasst Materialien in flüssiger oder fester “schmelzbarer” Form, einschliesslich in Form von Harzen, Pulver, Kugeln, Folien, Platten, Bändern oder Streifen. Zu nicht “schmelzbaren” aromatischen Polyimiden in Form von Folien, Platten, Bändern oder Streifen siehe Unternummer 1A003.
b) nicht belegt;
c) nicht belegt;
d) aromatische Polyketone;
e) aromatische Polysulfide, wobei es sich bei der Arylengruppe um Biphenylen, Triphenylen oder Kombinationen hieraus handelt;
f) Polybiphenylenethersulfon mit einer ‘Glasübergangstemperatur (Tg)’ grösser als 563 K (290 °C);
Technische Anmerkungen:
1. Die 'Glasübergangstemperatur (Tg)' für die von Unternummer 1C008a2 erfassten thermoplastischen Materialien sowie für die von den Unternummern 1C008.a.4 und 1C008.f erfassten Materialien wird nach dem in ISO 11357-2:1999 beschriebenen oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.
2. Die ‘Glasübergangstemperatur (Tg)’ für die von Unternummer 1C008a2 erfassten duroplastischen Materialien und die von Unternummer 1C008a3 erfassten Materialien wird nach dem im ASTM-Standard D-7028-07 beschriebenen 3-Punkt-Biegeverfahren oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt. Der Test wird mit einer trockenen Probe durchgeführt, die einen Aushärtungsgrad von mindestens 90 % nach ASTM E 2160-04 oder vergleichbaren nationalen Standards erreicht hat und die mit der die höchste Glasübergangstemperatur erzielenden Kombination aus Standard-Härtungsverfahren und Temperverfahren ausgehärtet wurde.