1C239
| 1C | Werkstoffe und Materialien | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1C239 | Sprengstoffe, die nicht von des Anhangs 3 erfasst werden, mit einer Kristalldichte grösser als 1,8 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit grösser als 8 000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.-% enthalten. | ||||||||||