1C117

1C Werkstoffe und Materialien
1C117 Werkstoffe für die Herstellung von ‘Flugkörper’-Bauteilen wie folgt:
a) Wolfram und Legierungen in Partikelform mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr und einer Partikelgrösse kleiner/gleich 50 × 10–6 m (50 μm);
b) Molybdän und Legierungen in Partikelform mit einem Molybdän-Gehalt von 97 Gew.- % oder mehr und einer Partikelgrösse kleiner/gleich 50 × 10–6 m (50 μm);
c) Wolframwerkstoffe in massiver Form, mit allen folgenden Eigenschaften:
1. mit einer der folgenden Materialzusammensetzungen:
a) Wolfram und Legierungen mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr,
b) kupfer-infiltriertes Wolfram mit einem Wolfram-Gehalt von 80 Gew.-% oder mehr oder
c) silber-infiltriertes Wolfram mit einem Wolfram-Gehalt von 80 Gew.-% oder mehr und
2. aus denen eines der folgenden Produkte hergestellt werden kann:
a) Zylinder mit einem Durchmesser von grösser/gleich 120 mm und einer Länge von grösser/gleich 50 mm,
b) Rohre mit einem Innendurchmesser von grösser/gleich 65 mm, einer Wandstärke von grösser/ gleich 25 mm und einer Länge von grösser/gleich 50 mm oder
c) Blöcke mit einer Abmessung grösser/gleich 120 mm × 120 mm × 50 mm.
Technische Anmerkung:
‘Flugkörper’ im Sinne der Nummer 1C117 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite grösser als 300 km.