1A002

1A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
1A002 “Verbundwerkstoff”-Strukturen oder Laminate mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1A202, 9A010 UND 9A110
a) bestehend aus einer organischen “Matrix” und aus von Unternummer 1C010c, 1C010d oder 1C010e erfassten Materialien oder
b) bestehend aus einer Metall- oder Kohlenstoff-“Matrix” und aus einem der folgenden Materialien:
1. “faser- oder fadenförmige Materialien” aus Kohlenstoff mit allen folgenden Eigenschaften:
a) “spezifischer Modul” grösser als 10,15 × 106 m und
b) “spezifische Zugfestigkeit” grösser als 17,7 × 104 m oder
2. Werkstoffe oder Materialien, die von Unternummer 1C010c erfasst werden.
Anmerkung 1: Nummer 1A002 erfasst nicht “Verbundwerkstoff”-Strukturen oder Laminate, hergestellt aus epoxyharzimprägnierten “faser- oder fadenförmigen Materialien” aus Kohlenstoff für die Reparatur von “zivilen Luftfahrzeug”-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) Fläche nicht grösser als 1 m² ;
b) Länge nicht grösser als 2,5 m und
c) Breite grösser als 15 mm.
Anmerkung 2: Nummer 1A002 erfasst nicht Halbfertigprodukte, besonders konstruiert für rein zivile Verwendungen wie folgt:
a) Sportartikel,
b) Automobilindustrie,
c) Werkzeugmaschinenindustrie,
d) medizinischer Bereich.
Anmerkung 3: Unternummer 1A002b1 erfasst nicht Halbfertigprodukte mit höchstens zwei Dimensionen verflochtener Filamente, besonders konstruiert für Verwendungen wie folgt:
a) Öfen zur Wärmebehandlung von Metallen,
b) Ausrüstung zur Herstellung von Silizium-Rohkristallen.
Anmerkung 4: Nummer 1A002 erfasst nicht Fertigprodukte, besonders konstruiert für eine definierte Verwendung.