9A010

9A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
9A010 Besonders konstruierte Bestandteile, Systeme und Strukturbauteile für Trägerraketen, Trägerraketenantriebssysteme oder „Raumfahrzeuge“ wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1A002 UND 9A110.
a) Bestandteile und Strukturbauteile mit einem Gewicht grösser als 10 kg, besonders konstruiert für Trägerraketen, die aus einem der folgenden Werkstoffe und Materialien hergestellt sind:
1. „Verbundwerkstoffe“ aus von Unternummer 1C0010e erfassten „faser- oder fadenförmigen Materialien“ und von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b erfasste Harze,
2. „Verbundwerkstoffe” mit Metall-„Matrix”, verstärkt durch einen der folgenden Werkstoffe oder eines der folgenden Materialien:
a) von Nummer 1C007 erfasste Werkstoffe oder Materialien,
b) von Nummer 1C010 erfasste „faser- oder fadenförmige Materialien”, oder
c) von Unternummer 1C002a erfasste Aluminide, oder
3. von Nummer 1C007 erfasste „Verbundwerkstoffe” mit keramischer „Matrix”;
Anmerkung: Die Gewichtsbeschränkung ist nicht relevant für Bugspitzen.
b) Bestandteile und Strukturbauteile, besonders konstruiert für von Nummer 9A005 bis 9A009 erfasste Trägerraketenantriebssysteme, die aus einem der folgenden Werkstoffe und Materialien hergestellt sind:
1. von Unternummer 1C010e erfasste „faser- oder fadenförmige Materialien“ und von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b erfasste Harze,
2. „Verbundwerkstoffe” mit Metall-„Matrix”, verstärkt durch einen der folgenden Werkstoffe oder eines der folgenden Materialien:
a) von Nummer 1C007 erfasste Werkstoffe oder Materialien,
b) von Nummer 1C010 erfasste „faser- oder fadenförmige Materialien”, oder
c) von Unternummer 1C002a erfasste Aluminide, oder
3. von Nummer 1C007 erfasste „Verbundwerkstoffe” mit keramischer „Matrix”;
c) Strukturbestandteile und Isolationssysteme, besonders konstruiert zur aktiven Kontrolle des dynamischen Verhaltens oder der Formänderungen von „Raumfahrzeug”strukturen;
d) gepulste Flüssigraketentriebwerke mit einem Verhältnis von Schub zu Gewicht grösser/gleich 1 kN/kg und einer Ansprechzeit (Zeit, die erforderlich ist, um 90 % des Gesamtschubs nach dem Start zu erreichen) kleiner als 30 ms.