| 9A120 |
Flüssig- oder Geltreibstofftanks,
die nicht von Nummer 9A006 erfasst
werden, besonders konstruiert für von Nummer 1C111 erfasste Treibstoffe oder ‚andere Flüssig- oder
Geltreibstoffe‘, die in Raketensystemen verwendet werden, die eine
Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens
300 km verbringen können. |
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Anmerkung: |
‘Andere Flüssig- oder
Geltreibstoffe’ im Sinne der Nummer 9A120 beinhaltet Treibstoffe,
die von Anhang 3 erfasst werden, ist aber nicht auf solche
beschränkt. |
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