| 9A105 |
Flüssigkeitsraketentriebwerke oder
Gelraketenmotoren wie folgt: |
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Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9A119. |
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a) |
Flüssigkeitsraketentriebwerke
oder Gelraketenmotoren, die nicht von Nummer 9A005 erfasst werden,geeignet für „Flugkörper”,
integriert oder konstruiert oder geändert zur Integration in ein
Flüssig- oder Geltreibstoffantriebssystem mit einem Gesamtimpuls
grösser/gleich 1,1 MNs; |
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b) |
Flüssigkeitsraketentriebwerke
oder Gelraketenmotoren, die nicht von Nummer 9A005 oder Unternummer 9A105a erfasst werden, geeignet
für vollständige Raketensysteme oder „unbemannte Luftfahrzeuge“ mit
einer Reichweite von 300 km, integriert oder konstruiert oder
geändert zur Integration in ein Flüssigkeits- oder
Geltreibstoffantriebssystem mit einem Gesamtimpuls grösser/gleich
0,841 MNs. |
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