9A101

9A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
9A101 Turbojet- und Turbofan-Triebwerke, die nicht von Nummer 9A001 erfasst werden, wie folgt:
a) Triebwerke mit allen folgenden Eigenschaften:
1. ‘Maximalschub’ grösser als 400 N (erreicht in nicht eingebautem Zustand), ausser zivil zugelassene Triebwerke mit einem ‘Maximalschub’ grösser als 8 890 N (erreicht in nicht eingebautem Zustand), und
2. spezifischer Treibstoffverbrauch kleiner/gleich 0,15 kg/N/h (bei maximaler Dauerleistung auf Meereshöhe in ICAO-Standardatmosphäre);
Technische Anmerkung:
Im Sinne der Unternummer 9A101a1 ist der ‚Maximalschub‘ der vom Hersteller für den Triebwerkstyp im nicht eingebauten Zustand angegebene Maximalschub. Bei ziviler Musterzulassung wird der Schub kleiner/gleich dem vom Hersteller für den Triebwerkstyp angegebenen Maximalschub sein.
b) Triebwerke, konstruiert oder geändert für „Flugkörper” oder „unbemannte Luftfahrzeuge”, erfasst in Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a.