9A109

9A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
9A109 Hybridraketenmotoren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
a) Hybridraketenmotoren mit einem Gesamtimpuls grösser/gleich 0,841 MNs, die nicht von Nummer 9A009 erfasst werden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens 300 km, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
b) besonders konstruierte Bestandteile für von Nummer 9A009 erfasste Hybridraketenmotoren, die geeignet für „Flugkörper” sind.
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A009 und 9A119.