6A003

6A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
6A003 Kameras, Systeme oder Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH Nummer 6A203.
a) Messkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
Anmerkung: Die Erfassung von modular aufgebauter Kameraausrüstung durch die Unternummern 6A003a3 bis 6A003a5 richtet sich nach den maximal erreichbaren Parametern, die bei Verwendung von Einschüben (plug-ins) gemäss den Spezifikationen des Kameraherstellers möglich sind.
1. Hochgeschwindigkeitsfilmkameras für die Filmformate von 8 mm bis 16 mm, bei denen der Film während der Aufzeichnungsdauer kontinuierlich transportiert wird und die mehr als 13 150 Einzelbilder pro Sekunde aufnehmen können,
Anmerkung: Unternummer 6A003a1 erfasst nicht Filmkameras, konstruiert für zivile Zwecke.
2. mechanische Hochgeschwindigkeitskameras mit stillstehendem Film, die mehr als 1 Mio. Einzelbilder pro Sekunde mit der vollen Bildhöhe im 35-mm-Bildformat aufnehmen können oder proportional höhere Aufnahmeraten für geringere Bildhöhen oder proportional niedrigere Aufnahmeraten für grössere Bildhöhen ermöglichen,
3. mechanische oder elektronische Streakkameras wie folgt:
a) mechanische Streakkameras mit Aufzeichnungsgeschwindigkeiten grösser als 10 mm/μs,
b) elektronische Streakkameras mit einer zeitlichen Auflösung besser als 50 ns,
4. elektronische Framing-Kameras mit einer Aufzeichnungsgeschwindigkeit grösser als 1 Mio. Einzelbilder pro Sekunde,
5. elektronische Kameras mit allen folgenden Eigenschaften:
a) elektronische Verschlussgeschwindigkeit (Ausblendfähigkeit) kleiner als 1 μs pro Vollbild und
b) Ausgabezeit, die eine Bildgeschwindigkeit grösser als 125 Vollbilder pro Sekunde ermöglicht,
6. Einschübe (plug-ins) mit allen folgenden Eigenschaften:
a) besonders konstruiert für modular aufgebaute Kameraausrüstung, die in Unternummer 6A003a erfasst ist, und
b) gemäss Herstellerangaben erreichbare Veränderung der Kameradaten, um die in Unternummer 6A003a3, 6A003a4 oder 6A003a5 genannten Grenzwerte zu erreichen;
b) Bildkameras wie folgt:
Anmerkung: Unternummer 6A003b erfasst nicht Fernseh- oder Videokameras, besonders konstruiert für Fernseh-Rundfunk-Einsatz.
1) Videokameras, die Halbleitersensoren enthalten, mit einer Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs grösser als 10 nm und kleiner/gleich 30 000 nm und mit allen folgenden Eigenschaften:
a) mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mehr als 4 × 106“aktive Bildelemente” (active pixels) je Halbleiter-Sensor-Anordnung für Monochromkameras (Schwarzweisskameras),
2. mehr als 4 × 106“aktive Bildelemente” je Halbleiter-Sensor-Anordnung für Farbkameras mit drei Halbleiter-Sensor-Anordnungen oder
3. mehr als 12 × 106“aktive Bildelemente” für Halbleiter-Farbkameras mit einer Halbleiter-Sensoranordnung, und
b) mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. optische Spiegel, erfasst von Unternummer 6A004a,
2. Steuereinrichtungen für optische Elemente, erfasst von Unternummer 6A004d, oder
3. Fähigkeit zum Festhalten intern generierter ‘Kamera-Positionsdaten’.
Technische Anmerkungen:
1. Die Erfassung digitaler Videokameras unter Unternummer 6A003b1 richtet sich nach der maximalen Anzahl “aktiver Bildelemente” (active pixels), die für die Aufnahme bewegter Bilder verwendet werden.
2. Im Sinne dieser Unternummer sind ‘Kamera-Positionsdaten’ die Informationen, die erforderlich sind, um die Ausrichtung der Sichtlinie einer Kamera in Bezug auf die Erde zu bestimmen. Eingeschlossen sind: 1) der horizontale Winkel zwischen der Sichtlinie der Kamera und der Richtung des Erdmagnetfeldes und 2) der vertikale Winkel zwischen der Sichtlinie der Kamera und dem Horizont der Erde.
2. Abtastkameras und Abtastkamerasysteme mit allen folgenden Eigenschaften:
a) Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs grösser als 10 nm und kleiner/gleich 30 000 nm,
b) mit linearen Sensor-Anordnungen (linear detector arrays) mit mehr als 8 192 Elementen je Anordnung und
c) mit mechanischer Abtastung in einer Richtung,
Anmerkung: Unternummer 6A003b2 erfasst nicht Abtastkameras und Abtast -kamerasysteme, besonders konstruiert für eines der folgenden Geräte:
a) industrielle oder zivile Fotokopierer
b) Bildscanner, besonders konstruiert für zivile, ortsfeste Scanning-Anwendungen im Nahbereich (z. B. Reproduktion von Bildern oder Druck in Dokumenten, Kunstwerken oder Fotografien), oder
c) medizinische Ausrüstung.
3. Bildkameras mit eingebauten Bildverstärkerröhren, die von Unternummer 6A002a2a oder 6A002a2b erfasst werden,
4. Bildkameras mit eingebauten “Focal-plane-arrays” mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) mit “Focal-plane-arrays”, die von Unternummer 6A002a3a bis 6A002a3e erfasst werden,
b) mit “Focal-plane-arrays”, die von Unternummer 6A002a3f erfasst werden, oder
c) mit “Focal-plane-arrays”, die von Unternummer 6A002a3g erfasst werden,
Anmerkung 1: Als Bildkamera im Sinne von Unternummer 6A003b4 gelten auch “Focal-plane-arrays”, die mit einer über den integrierten Schaltkreis zum Auslesen des Bildsignals hinausgehenden “Signalverarbeitungs”elektronik ausgestattet sind, die als Minimalfunktion die Ausgabe eines analogen oder digitalen Signals beim Einschalten der Spannungsversorgung aktiviert.
Anmerkung 2: Unternummer 6A003b4a erfasst nicht Bildkameras mit linearen “Focal-plane-arrays” mit zwölf Elementen oder weniger, sofern keine zeitlich verschobene Signalintegration (timedelay- and-integration) im Element selbst vorgenommen wird, und konstruiert für eine der folgenden Anwendungen:
a) industrielle oder zivile Einbruch-Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Zählsysteme für den Verkehr oder für industrielle Anwendungen,
b) industrielle Ausrüstung für Inspektion oder Überwachung des Wärmeflusses in Gebäuden, Ausrüstung oder industriellen Prozessen,
c) industrielle Ausrüstung zum Prüfen, Sortieren oder Analysieren von Werkstoffeigenschaften,
d) Geräte, besonders entwickelt zum Einsatz in Laboratorien, oder
e) medizinische Ausrüstung.
Anmerkung 3: Unternummer 6A003b4b erfasst nicht Bildkameras mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) maximale Bildrate (frame rate) kleiner/gleich 9 Hz,
b) mit allen folgenden Eigenschaften:
1. mit einem minimalen ‘momentanen Bildfeldwinkel’ (IFOV, Instantaneous-Field-of-View) in horizontaler oder vertikaler Richtung von mindestens 10 mrad (Milliradiant),
2. mit einer Linse mit festgelegter Brennweite, deren Ausbau nicht vorgesehen ist,
3. ohne Ausgabevorrichtung zur ‘direkten Bildbeobachtung’ (direct view display) und
4. mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) ohne Einrichtung zur Erzeugung eines sichtbaren Bilds des erfassten Bildfeldes oder
b) die Kamera ist für einen einzigen Verwendungszweck konstruiert und kann durch den Anwender nicht zu anderen Zwecken umgebaut werden, oder
c) die Kamera ist besonders konstruiert für den Einbau in ein ziviles Personenkraftfahrzeug und hat alle folgenden Eigenschaften:
1. die Anbringung und Anordnung der Kamera im Fahrzeug dient einzig dazu, den Fahrer bei der sicheren Bedienung des Fahrzeugs zu unterstützen,
2. die Kamera ist nur funktionsfähig, wenn sie eingebaut ist in einem der folgenden Transportmittel bzw. Systeme:
a) in dem zivilen Personenkraftfahrzeug mit einem Gewicht kleiner als 4 500 kg (zulässiges Gesamtgewicht), für das sie vorgesehen ist, oder
b) in einem besonders konstruierten, autorisierten Diagnosesystem, und
3. mit einer Vorrichtung, welche die Kamera funktionsunfähig macht, falls sie aus dem vorgesehenen Transportmittel entfernt wird.
Technische Anmerkungen:
1. ‘Momentaner Bildfeldwinkel‘ (IFOV, Instantaneous-Field-of-View) in Unternummer 6A003b4 Anmerkung 3b ist der kleinere Wert aus‘horizontalem momentanem Bildfeldwinkel‘ (Horizontal IFOV) und ‘vertikalem momentanem Bildfeldwinkel‘ (Vertical IFOV).
‘Horizontaler IFOV’ = horizontaler momentaner Bildfeldwinkel/Anzahl der horizontalen Detektorelemente;

‘Vertikaler IFOV’= vertikaler momentaner Bildfeldwinkel/Anzahl der vertikalen Detektorelemente.

2. ‘Direkte Bildbeobachtung’ in Unternummer 6A003b4 Anmerkung 3b bezieht sich auf Bildkameras, die im Infrarotbereich des Spektrums arbeiten und die dem menschlichen Beobachter ein sichtbares Bild auf einem augennahen Mikrodisplay, das eine Vorrichtung zur Lichtabschirmung (light-security-mechanism) enthält, liefern.
Anmerkung 4: Unternummer 6A003b4c erfasst nicht Bildkameras mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) mit allen folgenden Eigenschaften:
1. die Kamera ist besonders konstruiert für den Einbau als integraler Bestandteil in netzbetriebene, für die Nutzung in Gebäuden vorgesehene Systeme oder Ausrüstungen, die durch die Konstruktion auf nur eine der folgenden Anwendungen beschränkt sind:
a) Überwachung von industriellen Prozessen, Qualitätskontrolle oder Analysieren von Werkstoffeigenschaften,
b) Laborausrüstung, besonders konstruiert für wissenschaftliche Forschung,
c) medizinische Geräte,
d) Ausrüstung zur Entdeckung von Finanzbetrug, und
2. die Kamera ist nur funktionsfähig, wenn sie eingebaut ist in einem der folgenden Transportmittel bzw. Systeme:
a) in dem (bzw. den) vorgesehenen System(en) oder der vorgesehenen Ausrüstung oder
b) in einem besonders konstruierten, autorisierten Diagnosesystem, und
3. mit einer Vorrichtung, welche die Kamera funktionsunfähig macht, wenn sie aus dem (bzw. den) vorgesehenen System(en) oder der vorgesehenen Ausrüstung entfernt wird,
b) die Kamera ist besonders konstruiert für den Einbau in ein ziviles Personenkraftfahrzeug oder in Personen- und Fahrzeugfähren und hat alle folgenden Eigenschaften:
1. die Anbringung und Anordnung der Kamera im Fahrzeug oder auf der Fähre dient einzig dazu, den Fahrer oder das Bedienpersonal bei der sicheren Bedienung des Fahrzeugs oder der Fähre zu unterstützen,
2. die Kamera ist nur funktionsfähig, wenn sie eingebaut ist in einem der folgenden Transportmittel bzw. Systeme:
a) in dem zivilen Personenkraftfahrzeug mit einem Gewicht kleiner als 4 500 kg (zulässiges Gesamtgewicht), für das sie vorgesehen ist,
b) im vorgesehenen zivilen Personenkraftfahrzeug oder der vorgesehenen Personenund Fahrzeugfähre mit einer Länge über alles (LOA) von 65 m oder grösser oder
c) in einem besonders konstruierten, autorisierten Diagnosesystem, und
3. mit einer Vorrichtung, welche die Kamera funktionsunfähig macht, falls sie aus dem vorgesehenen Transportmittel entfernt wird,
c) durch die Konstruktion begrenzte, maximale “Strahlungs-empfindlichkeit” (radiant sensitivity) von kleiner/gleich 10 mA/W bei Wellenlängen grösser als 760 nm, mit allen folgenden Eigenschaften:
1. mit einer die Empfindlichkeit (response) begrenzenden Vorrichtung, deren Ausbau oder Umbau nicht vorgesehen ist,
2. mit einer Vorrichtung, welche die Kamera funktionsunfähig macht, wenn diese begrenzende Vorrichtung entfernt wird, und
3. nicht besonders konstruiert oder geändert für Unterwassereinsatz, oder
d) mit allen folgenden Eigenschaften:
1. ohne Display für ‘direkte Bildbeobachtung’ (direct view) oder elektronische Bilddarstellung,
2. ohne Einrichtung für die Ausgabe eines sichtbaren Bildes,
3. das “Focal-plane-array” ist nur funktionsfähig, wenn es in der vorgesehenen Kamera eingebaut ist, und
4. das “Focal-plane-array” enthält eine Vorrichtung, die es dauerhaft funktionsunfähig macht, wenn es aus der vorgesehenen Kamera entfernt wird.
5. Bildkameras mit von Unternummer 6A002a1 erfassten Halbleiterdetektoren.