6A108

6A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
6A108 Radarsysteme und Bahnverfolgungssysteme, die nicht von Nummer 6A008 erfasst werden, wie folgt:
a) Radarsysteme und Laserradarsysteme, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen,
Anmerkung: Unternummer 6A108a schliesst Folgendes ein:
a) Ausrüstung für die Darstellung von Geländekonturen,
b) Bildsensorausrüstung,
c) Geländeabbildungs- und Korrelationsausrüstung (sowohl digitale als auch analoge),
d) Doppler-Radar-Navigationsausrüstung.
b) Präzisionsbahnverfolgungssysteme, geeignet für ‘Flugkörper’, wie folgt:
1. Verfolgungssysteme mit einem Code-Umsetzer in Verbindung mit Boden- oder Luftreferenzsystemen oder Navigationssatellitensystemen, zur Echtzeitmessung von Flugposition und Geschwindigkeit,
2. Vermessungsradare (range instrumentation radars) einschliesslich zugehöriger optischer/Infrarot-Zielverfolgungsgeräte mit allen folgenden Eigenschaften:
a) Winkelauflösung kleiner (besser) als 1,5 mrad,
b) Reichweite grösser/gleich 30 km mit einer Entfernungsauflösung besser als 10 m rms und
c) Geschwindigkeitsauflösung besser als 3 m/s.
Technische Anmerkung:
‘Flugkörper’ im Sinne von Unternummer 6A108b bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite grösser als 300 km.