6A008

6A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
6A008 Radarsysteme, -geräte und Baugruppen mit einer der folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 6A108.
Anmerkung: Nummer 6A008 erfasst nicht:
Sekundär-Überwachungsradarsysteme (SSR, Secondary Surveillance Radar),
zivile Fahrzeug-Radarsysteme,
Überwachungs- und Anzeigegeräte für die Flugsicherung,
meteorologische (Wetter-) Radarsysteme,
Präzisionsanflug-Radarsysteme (PAR, Precision Approach Radar) gemäss den ICAO-Normen mit elektronisch gesteuerten linearen (eindimensionalen) Antennengruppen oder mechanisch positionierten passiven Antennen.
a) Betriebsfrequenz von 40 bis 230 GHz und mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mittlere Ausgangsleistung grösser als 100 mW oder
2. Lokalisierungs“genauigkeit“ kleiner (besser) als 1 m für Entfernung und kleiner (besser) als 0,2o für Azimut,
b) abstimmbare Bandbreite von mehr als ± 6,25 % der ‘nominalen Betriebsfrequenz’,
Technische Anmerkung:
Die ‘nominale Betriebsfrequenz’ entspricht der Hälfte der Summe der höchsten plus der niedrigsten spezifizierten Betriebsfrequenz.
c) Möglichkeit zum gleichzeitigen Betrieb auf mehr als zwei Trägerfrequenzen,
d) Radar mit künstlicher Apertur (SAR, Synthetic Aperture Radar), inverser künstlicher Apertur (ISAR,Inverse Synthetic Aperture Radar) oder als Seitensicht-Luftfahrzeug-Bordradarsystem (SLAR, Side Looking Airborne Radar),
e) mit “elektronisch gesteuerten Antennengruppen”,
f) Möglichkeit zur autonomen Zielhöhenmessung,
g) besonders entwickelt für Betrieb in Luftfahrzeugen (Montage in Ballons oder Flugzeugzellen) und mit “Signaldatenverarbeitung” von Doppler-Signalen zur Bewegtzielerkennung
h) Verarbeitung von Radarsignalen unter Anwendung eines der folgenden Verfahren:
1. “gespreiztes Spektrum (Radar)”oder
2. “Frequenzsprung (Radar)”,
i) vorgesehen für Bodenbetrieb mit einem maximalen “Erfassungsbereich” grösser als 185 km,
Anmerkung: Unternummer 6A008i erfasst nicht:
a) Radarsysteme zur Überwachung von Fischereigebieten,
b) Bodenradarsysteme, besonders konstruiert für die Streckenflugsicherung und mit allen folgenden Eigenschaften:
1. maximaler “Erfassungsbereich” kleiner/gleich 500 km,
2. so konfiguriert, dass die Radarzieldaten nur in einer Richtung an eine oder mehrere zivile Flugsicherungszentralen übermittelt werden können,
3. keine Fernsteuerungsmöglichkeiten der Abtastgeschwindigkeit durch die Flugsicherungszentrale zur Luftraumüberwachung von Streckenflügen und
4. fest installiert,
c) Wetterballon-Verfolgungsradare.
j) “Laser”- oder Lichtradar (LIDAR, Light Detection And Ranging) mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. “weltraumgeeignet”,
2. Verwendung von kohärenten Überlagerungsverfahren (heterodyn oder homodyn) und einer Winkelauflösung kleiner (besser) als 20 μrad (Mikroradiant) oder
3. konstruiert für luftgestützte bathymetrische Vermessungen im Küstenbereich gemäss dem Order 1a Standard (5. Ausgabe Februar 2008) der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO) oder besser und unter Verwendung eines oder mehrerer „Laser“ mit einer Wellenlänge grösser als 400 nm und kleiner/gleich 600 nm,
Anmerkung 1: Lichtradar (LIDAR), besonders entwickelt für die Landvermessung, wird nur von Unternummer 6A008j3 erfasst.
Anmerkung 2: Unternummer 6A008j erfasst nicht Lichtradar (LIDAR), besonders entwickelt für meteorologische Beobachtung.
Anmerkung 3: Die Parameter in dem IHO Order 1a Standard (5. Ausgabe Februar 2008) sind wie folgt zusammengefasst:
Horizontale Genauigkeit (95 % Konfidenzbereich) = 5 m + 5 % der Wassertiefe,
Tiefengenauigkeit für geringe Tiefen (95 % Konfidenzbereich)
= ±√(a2+(b*d)2), wobei:
a = 0,5 m = konstanter Tiefenfehler,
d. h. die Summe aller tiefenabhängigen Fehler,
b = 0,013 = Faktor des tiefenabhängigen Fehlers,
b*d = tiefenabhängiger Fehler,
d. h. die Summe aller tiefenabhängigen Fehler,
d = Wassertiefe,
Objekterkennung = Kubische Objekte > 2 m (für Tiefen bis zu 40 m) und 10 % der Wassertiefe (für Tiefen > 40 m).
k) mit Subsystemen für die “Signaldatenverarbeitung”, die “Impulskompression” anwenden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. “Impulskompressions”-Verhältnis grösser als 150 oder
2. Dauer des komprimierten Impulses kleiner als 200 ns, oder
Anmerkung: Unternummer 6A008k2 erfasst nicht zweidimensionales ‘Marineradar’ oder ‘Schiffsverkehrsdienst’- Radar mit allen folgenden Eigenschaften:
a) “Impulskompressions”-Verhältnis kleiner/gleich 150,
b) Dauer des komprimierten Impulses grösser als 30 ns,
c) einzelne und rotierende mechanisch schwenkende Antenne,
d) Dauerstrich-Ausgangsleistung kleiner/gleich 250 W und
e) keine Fähigkeit zum “Frequenzsprung”.
l) mit Subsystemen für die Datenverarbeitung und mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. “automatische Zielverfolgung”, bei der während jeder Antennenumdrehung die wahrscheinliche Zielposition vor dem Zeitpunkt des nächsten Zieldurchgangs der Antennenkeule geliefert wird, oder
Anmerkung: Unternummer 6A008l1 erfasst nicht die Kollisionswarnmöglichkeit in Flugsicherungssystemen oder beim ‘Marineradar’.
2. nicht belegt,
3. nicht belegt,
4. konfiguriert zur Überlagerung und Korrelation oder Verknüpfung von Zieldaten innerhalb von sechs Sekunden von zwei oder mehr “geografisch verteilten” Radarsensoren zur Verbesserung der Gesamtleistung über die Leistung eines einzelnen wie in Unternummer 6A008f oder 6A008i spezifizierten Sensors hinaus.
Anmerkung: Siehe auch Anhang 3.
Anmerkung: Unternummer 6A008l4 erfasst nicht Systeme, Geräte und Baugruppen, die für den ‘Schiffsverkehrsdienst’ eingesetzt werden.
Technische Anmerkungen:
1. Für die Zwecke von Nummer 6A008 ist ein ‘Marineradar’ ein Radar, der für die sichere Navigation auf See, auf Binnenwasserstrassen oder in küstennahen Gewässern verwendet wird.
2. Für die Zwecke von Nummer 6A008 ist ‘Schiffsverkehrsdienst’ ein Dienst zur Überwachung und Kontrolle des Schiffsverkehrs, der mit der Flugsicherung für „Luftfahrzeuge“ vergleichbar ist.