9E003

9E Technologie
9E003 Sonstige „Technologie” wie folgt:
a. „Technologie”, die „unverzichtbar” ist für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von einem der folgenden Gasturbinenbestandteile oder -systeme:
1. Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder „Deckbänder” („tip shrouds”) aus gerichtet erstarrten (DS) oder Einkristall-(SC)-Legierungen, die bei 1 273 K (1 000 °C) und einer Spannung von 200 MPa eine Zeitstandfestigkeit (in der kristallografischen Orientierung 001) von mehr als 400 Stunden aufweisen, wobei die mittleren Materialkennwerte zugrunde gelegt werden,
Technische Anmerkung
Im Sinne der Unternummer 9E003a1 wird die Zeitstandfestigkeitsprüfung in der Regel an einer Probe vorgenommen
2. Brennkammern mit einer der folgenden Eigenschaften:
a. 'thermisch entkoppelte Flammrohre', konstruiert zum Betrieb bei einer ‘Brennkammeraustrittstemperatur’ von mehr als 1 883 K (1 610 °C),
b. nichtmetallische Flammrohre,
c. nichtmetallische Auskleidungen oder
d. Flammrohre, konstruiert zum Betrieb bei einer ‘Brennkammeraustrittstemperatur’ von mehr als 1 883 K (1 610 °C) und mit Bohrungen, die die in Unternummer 9E003c aufgeführten Eigenschaften aufweisen.
Anmerkung: Die für die Bohrungen der Unternummer 9E003a2 „unverzichtbare”“Technologie” beschränkt sich auf die Ableitung der Geometrie und Position der Bohrungen.
Technische Anmerkungen:
1. 'thermisch entkoppelte Flammrohre' sind Flammrohre, welche mindestens eine Stützstruktur, die dafür konstruiert ist, mechanischen Beanspruchungen standzuhalten, sowie eine der Brennzone ausgesetzte Struktur zum Schutz der Stützstruktur vor der Verbrennungshitze umfassen müssen. Die der Brennzone ausgesetzte Struktur und die Stützstruktur weisen eine unterschiedliche thermische Verlagerung (mechanische Verlagerung aufgrund der thermischen Belastung) in Bezug aufeinander auf, d. h. sie sind thermisch entkoppelt.
2. Die ‘Brennkammeraustrittstemperatur’ ist die durchschnittliche Gesamtgastemperatur (Staupunkt-Temperatur) im Schaufelkanal zwischen der Brennkammeraustrittsfläche und der Eintrittskante der Einlassleitschaufeln der Turbine (d. h. gemäss SAE ARP (Aerospace Recommended Practice) 755A gemessen an Triebwerksstation T40), wenn das Triebwerk bei der zugelassenen maximalen dauerhaften Betriebstemperatur in einem ‘stationären Betriebszustand’ läuft.
Anmerkung: Siehe Unternummer 9E003c für die “Technologie”, die zur Fertigung von Kühlungsbohrungen “unverzichtbar” ist.
3. Bestandteile aus einem der folgenden Stoffe:
a. hergestellt aus organischen “Verbundwerkstoffen”, entwickelt für Betriebstemperaturen grösser als 588 K (315 °C),
b. hergestellt aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien:
1. „Verbundwerkstoffe” mit Metall-„Matrix”, verstärkt durch einen der folgenden Werkstoffe oder eines der folgenden Materialien:
a. von Nummer 1C007 erfasste Werkstoffe oder Materialien,
b. von Nummer 1C010 erfasste „faser- oder fadenförmige Materialien”, oder
c. von Unternummer 1C002a erfasste Aluminide, oder
2. von Nummer 1C007 erfasste Verbundwerkstoffe mit Keramik-„Matrix”, oder
c. Statoren, Leitschaufeln, Laufschaufeln, Spitzenabdichtungen (tip seals, shrouds), rotierende Blings (bladed rings), rotierende Blisks (bladed discs) oder 'Kanalteiler (splitter ducts)' mit allen folgenden Eigenschaften:
1- nicht von Unternummer 9E003a3a erfasst;
2. konstruiert für Verdichter oder Fans; und
3. hergestellt aus von Unternummer 1C010e erfassten Werkstoffen mit von Nummer 1C008 erfassten Harzen;
Technische Anmerkung:
Ein 'Kanalteiler (splitter duct)' teilt zu Beginn den Luftmassenstrom in den Mantelstrom und den Kernstrom im Triebwerk.
4. ungekühlte Turbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder „Deckbänder (tip shrouds)”, konstruiert zum Betrieb bei einer ‘Gastemperatur im Schaufelkanal’ grösser/gleich 1 373 K (1 100 °C),
5. gekühlte Turbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln, „Deckbänder (tip shrouds)”, soweit nicht in Unternummer 9E003a1 beschrieben, konstruiert zum Betrieb bei einer ‘Gastemperatur im Schaufelkanal’ grösser/gleich 1 693 K (1 420 °C),
Technische Anmerkungen:
1. Die ‘Gastemperatur im Schaufelkanal’ ist die durchschnittliche Gesamtgastemperatur (Staupunkt-Temperatur) im Schaufelkanal an der Eintrittskantenfläche der Turbinenkomponenten, wenn das Triebwerk bei der zugelassenen oder spezifizierten maximalen dauerhaften Betriebstemperatur in einem ‘stationären Betriebszustand’ läuft.
2. Der Begriff ‚stationärer Betriebszustand‘ (steady state mode) beschreibt den Betriebszustand eines Triebwerks, in dem die Triebwerksparameter, wie Schub/Leistung, Drehzahl pro Minute und andere, keine nennenswerten Schwankungen aufweisen und die Umgebungstemperatur und der Druck am Triebwerkseinlass konstant sind.
6. durch Fügen im festen Zustand (solid state joining) verbundene Schaufelblatt/Scheiben-Kombinationen,
7. Gasturbinenbestandteile, bei denen von Unternummer 2E003b erfasste „Diffusionsschweiss“-„Technologie“ verwendet wird,
8. ‚schadenstolerante‘ Rotorbestandteile von Gasturbinentriebwerken, bei denen von Unternummer 1C002b erfasste pulvermetallurgische Werkstoffe verwendet werden, oder
Technische Anmerkung:
‚Schadenstolerante‘ Bestandteile werden mit Methodiken und Nachweisverfahren entwickelt, die es gestatten, das Risswachstum vorherzusagen und zu begrenzen.
9. nicht belegt;
10. nicht belegt;
11. hohle Fanlaufschaufeln;
b. „Technologie”, die „unverzichtbar” ist für die “Entwicklung” oder „Herstellung” von:
1. Flugmodellen für Windkanäle mit nicht störend auf den Luftstrom wirkenden Sensoren, die Daten von den Sensoren zum Datenerfassungssystem übertragen können, oder
2. Propellerblättern und Propfanblättern aus „Verbundwerkstoffen”, die mehr als 2000 kW bei Fluggeschwindigkeiten grösser als Mach 0,55 aufnehmen können;
c. „Technologie”, die „unverzichtbar” ist für die Fertigung von Kühlungsbohrungen in Gasturbinenbestandteilen, die eine der von Unternummer 9E003a1, 9E003a2 oder 9E003a5 erfassten „Technologien” enthalten, mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Mindest-‘Querschnittsfläche’ kleiner als 0,45 mm² ,
b. ‘Bohrformkennziffer’ grösser als 4,52 und
c. ‘Bohrwinkel’ kleiner/gleich 25o oder
2. mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Mindest-‘Querschnittsfläche’ kleiner als 0,12 mm² ,
b. ‘Bohrformkennziffer’ grösser als 5,65 und
c. ‘Bohrwinkel’ grösser als 25o.
Anmerkung: Unternummer 9E003c erfasst nicht „Technologie” für die Fertigung durchgehender zylindrischer Bohrungen mit konstantem Radius, deren Eintritt und Ausritt an den äusseren Oberflächen des Turbinenbestandteils liegen.
Technische Anmerkungen:
1. Im Sinne der Unternummer 9E003c ist die ‘Querschnittsfläche’ die Fläche der Bohrung senkrecht zur Bohrungsachse.
2. Im Sinne der Unternummer 9E003c ist die ‘Bohrformkennziffer’ die nominale Länge der Bohrungsachse geteilt durch die Quadratwurzel der Mindest-‘Querschnittsfläche’ der Bohrung.
3. Im Sinne der Unternummer 9E003c ist der ‘Bohrwinkel’ der spitze Winkel, der an dem Punkt, an dem die Bohrungsachse in die Schaufelblattoberfläche eintritt, zwischen der tangential zur Blattoberfläche verlaufenden Ebene und der Bohrungsachse gemessen wird.
4. Zu den Techniken zur Fertigung von Bohrungen der Unternummer 9E003c gehören „Laser”-, Wasserstrahl-, elektrochemische und funkenerosive Verfahren.
d. „Technologie”, die „unverzichtbar” ist für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Leistungsübertragungssystemen für Hubschrauber oder Schwenkrotor- oder Kippflügel-„Luftfahrzeuge”;
e. „Technologie” für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Dieselmotor-Antriebssystemen für Landfahrzeuge mit allen folgenden technischen Daten:
1. ‘Boxvolumen’ kleiner/gleich 1,2 m³ ,
2. Gesamtleistung grösser als 750 kW, basierend auf 80/1269/EWG, ISO 2 534 oder gleichwertigen nationalen Normen und
3. Leistungsdichte grösser als 700 kW/m3 'Boxvolumen'.
Technische Anmerkung:
Das ‘Boxvolumen’ im Sinne von Unternummer 9E003e wird als das Produkt aus drei wie folgt gemessenen, aufeinander senkrecht stehenden Abmessungen definiert:
Länge: die Länge der Kurbelwelle von der Motorstirnseite bis zur Flanschfläche des Schwungrads,
Breite: die grösste der folgenden Abmessungen:
a. das Aussenmass zwischen den Ventildeckeln,
b. das Mass zwischen den Aussenkanten der Zylinderköpfe oder
c. der Durchmesser des Schwungradgehäuses,
Höhe: die grössere der folgenden Abmessungen:
a. das Mass zwischen der Kurbelwellen-Mittellinie und der Oberkante des Ventildeckels (oder Zylinderkopfes) zuzüglich des doppelten Hubs oder
b. der Durchmesser des Schwungradgehäuses,
f. „Technologie”, die „unverzichtbar” ist für die „Herstellung” von besonders entwickelten Bestandteilen für Hochleistungsdieselmotoren, wie folgt:
1. „Technologie“, die „unverzichtbar“ ist für die „Herstellung“ von Motorensystemen, bei denen für alle folgenden Bauteile keramische Werkstoffe verwendet werden, die von Nummer 1C007 erfasst werden:
a. Zylinderlaufbuchsen,
b. Kolben,
c. Zylinderköpfe und
d. ein oder mehrere weitere Bauteile (einschl. Auslassöffnungen, Turboladern, Ventilführungen, Ventilbaugruppen oder isolierter Kraftstoffeinspritzdüsen),
2. „Technologie“, die „unverzichtbar“ ist für die „Herstellung“ von Turboladersystemen mit Einstufenkompressoren mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Betrieb bei Druckverhältnissen von 4:1 oder höher,
b. Massendurchsatz im Bereich von 30 bis 130 kg/min und
c. Veränderbarkeit des Strömungsquerschnitts innerhalb des Kompressor- oder Turbinenbereichs,
3. „Technologie”, die „unverzichtbar” ist für die „Herstellung” von Kraftstoffeinspritzsystemen, die eine besonders konstruierte Eignung zur Verwendung verschiedener Kraftstoffe (z. B. Diesel- oder Düsenkraftstoff) aufweisen, die den Viskositätsbereich von Dieselkraftstoff (2,5 cSt bei 310,8 K (37,8 °C)) bis zu Benzin (0,5 cSt bei 310,8 K (37,8 °C)) abdecken, mit allen folgenden Eigenschaften:
a. Einspritzmenge grösser als 230 mm3 pro Einspritzung pro Zylinder und und
b. Einsatz von besonders konstruierten elektronischen Regeleinrichtungen zum automatischen Umschalten der Drehzahlreglercharakteristiken in Abhängigkeit von den Kraftstoffeigenschaften, um eine gleich bleibende Drehmomentcharakteristik mit Hilfe geeigneter Sensoren zu erzielen,
g. „Technologie”, die „unverzichtbar” ist für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von ‘Hochleistungsdieselmotoren’ mit Fest-, Gasphasen- oder Flüssigfilmschmierung (auch in Kombination) der Zylinderwand für den Betrieb bei Temperaturen grösser als 723 K (450 °C), die an der Zylinderwand an der oberen Grenze des Wegs des obersten Kolbenringes gemessen werden.
Technische Anmerkung:
‘Hochleistungsdieselmotoren’ sind Dieselmotoren mit einem mittleren spezifischen Effektivdruck grösser/gleich 1,8 MPa bei einer Drehzahl von 2 300 Umdrehungen/min, sofern die Nenndrehzahl mindestens 2 300 Umdrehungen/ min beträgt.
h. „Technologie” für „FADEC-Systeme” von Gasturbinentriebwerken wie folgt:
1. „Entwicklungs“-„Technologie“ für das Ableiten der funktionalen Anforderungen für die Komponenten, die für das „FADEC-System“ erforderlich sind, um den Triebwerksschub oder die Wellenleistung zu regeln (z. B. Zeitkonstanten und Genauigkeiten von rückgekoppelten (feedback) Sensoren, Brennstoffventil- Verstellrate),
2. „Entwicklungs“- oder „Herstellungs“-„Technologie“ für Regelungs- und Diagnose-Komponenten, die auf das „FADEC-System“ beschränkt sind und zum Regeln von Triebwerksschub oder Wellenleistung benutzt werden,
3. „Entwicklungs“-„Technologie“ für die Regelungsalgorithmen, einschliesslich „Quellcode“, die auf das „FADEC-System“ beschränkt sind und zum Regeln von Triebwerksschub oder Wellenleistung benutzt werden.
Anmerkung: Unternummer 9E003h erfasst nicht technische Unterlagen, die die Triebwerk/Zelle-Integration betreffen und deren Veröffentlichung für den allgemeinen Gebrauch der Luftfahrtgesellschaften von den zivilen Luftfahrtbehörden eines oder mehrerer Teilnehmerstaaten des Wassenaar-Arrangements gefordert wird (z.B. Installationshandbücher, Betriebsanleitungen, Instandhal- tungsanweisungen (instructions for continued airworthiness)) oder die Schnittstellenfunktionen betref- fen (z.B. Ein- /Ausgabe-Verarbeitung, Schub- oder Wellenleistungsbedarf der Luftfahrzeugzelle).
i. „Technologie” für Systeme mit veränderlichem Strömungskanal, die entwickelt wurde, um die Triebwerksstabilität von Gasgeneratorturbinen, Fan- oder Arbeitsturbinen oder Schubdüsen aufrechtzuerhalten, wie folgt:
1. „Entwicklungs“-„Technologie“ für die Ableitung der funktionalen Anforderungen für Bestandteile, die die Triebwerksstabilität aufrechterhalten,
2. „Entwicklungs“- oder „Herstellungs“-„Technologie“ für Bestandteile, die auf Systeme mit veränderlichem Strömungskanal beschränkt sind und die Triebwerksstabilität aufrechterhalten,
3. „Entwicklungs“-„Technologie“ für Regelungsalgorithmen, einschliesslich „Quellcode“, die auf Systeme mit veränderlichem Strömungskanal beschränkt sind und die Triebwerksstabilität aufrechterhalten.
Anmerkung: Unternummer 9E003i erfasst nicht „Technologie” für einen der folgenden Bestandteile:
a. Einlassleitschaufeln,
b. verstellbare Pich-Fans oder Prop-Fans,
c. verstellbare Verdichterschaufeln,
d. Verdichter-Abblasventile oder
e. Strömungskanäle mit veränderlicher Geometrie für Umkehrschub.
j. "Technologie", die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“ von Tragflächenklappsystemen, konstruiert für von Gasturbinentriebwerken angetriebene Starrflügel-„Luftfahrzeuge“.
Anmerkung: „Technologie“, die unverzichtbar ist für die „Entwicklung“ von Tragflächenklappsystemen, konstruiert für Starrflügel-„Luftfahrzeuge“: siehe Anhang 3.