9E101

9E Technologie
9E101 a. „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” von Ausrüstung, die von Nummer 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A111, 9A112a oder 9A115 bis 9A121 erfasst wird.
b. „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Herstellung” von ‘UAVs’, die von Nummer 9A012 erfasst werden, oder von Ausrüstung, die von Nummer 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A111, 9A112a oder 9A115 bis 9A121 erfasst wird.
Technische Anmerkung:
'UAVs' im Sinne der Unternummer 9E101b bezeichnen unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite grösser als 300 km.