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Technische Anmerkungen: |
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1. |
In der Summe der
bahnsteuerungsfähigen Achsen werden zweite parallele,
bahnsteuerungsfähige Achsen nicht gezählt, z. B. die W-Achse in
Horizontal-Bohrwerken oder ein zweiter Rundtisch, dessen
Mittelpunktslinie parallel zu der des ersten Rundtisches verläuft.
Als Rundachsen werden auch solche Achsen bezeichnet, die nicht 360o
drehen können. Eine Rundachse kann von Linearsystemen angetrieben
werden, z. B. einer Schraube oder einem Zahnrad und einer
Zahnstange. |
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2. |
Im Sinne der Nummer 2B sind
als Achsen zur simultanen „Bahnsteuerung“ nur die Achsen zu zählen,
entlang deren oder um welche während der Bearbeitung des Werkstücks
simultane und in Wechselbeziehung stehende Bewegungen zwischen
Werkstück und Werkzeug durchgeführt werden. Nicht mitzuzählen sind
weitere Achsen, entlang deren oder um welche andere
Relativbewegungen innerhalb der Maschine durchgeführt werden, z.
B.: |
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a) |
Schleifscheiben-Abrichtsysteme
in Schleifmaschinen, |
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b) |
parallele Rundachsen,
konstruiert zur separaten Aufspannung von Werkstücken, |
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c) |
Achsen von Gegenspindeln zur
Handhabung eines Werkstücks beim Einspannen in ein Futter an
unterschiedlichen Werkstückseiten. |
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3. |
Die Achsenbezeichnungen
entsprechen der Internationalen Norm ISO 841:2001, Industrielle
Automatisierungssysteme und Integration – Numerische Steuerung von
Maschinen – Koordinatensysteme und Bewegungsrichtungen. |
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4. |
Im Sinne der Nummern 2B001 bis
2B009 zählt eine “Schwenkspindel” als Rundachse. |
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5. |
Individuelle Testprotokolle
für Werkzeugmaschinen nach ISO-Norm 230-2 müssen der
Bewilligungsstelle vorgelegt werden können, um die nicht
erfüllte“einseitige Wiederholgenauigkeit“ und/oder
Positioniergenauigkeit der Exportkontrollnummern 2B001 und/oder
2B201 nachzuweisen. Falls ein solcher Nachweis nicht erbracht werden
kann, gelten Werkzeugmaschinen als erfasst. |
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6. |
Als Alternative zu
individuellen Testprotokollen können für jedes
Werkzeugmaschinenmodell 'amtliche Werte für die “einseitige
Wiederholgenauigkeit”' herangezogen und folgendermassen bestimmt
werden: |
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a) |
Auswahl von fünf Maschinen
eines zu bewertenden Modells; |
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b) |
Messung der einseitigen
Wiederholgenauigkeit entlang der Linearachse (R↑,R↓) nach ISO
230-2:2014 und Berechnung der “einseitigen Wiederholgenauigkeit” für
jede Achse von allen fünf Maschinen; |
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c) |
Bestimmung des arithmetischen
Mittelwerts für die “einseitige Wiederholgenauigkeit” für die
jeweiligen Achsen, wobei alle fünf Maschinen zusammengenommen
werden. Diese arithmetischen Mittelwerte der „einseitigen
Wiederholgenauigkeit“ (jUPRj) stellen den amtlichen Wert für jede
Achse des Modells dar (jUPRjx,
jUPRjy,…); |
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d) |
Da sich die Liste der
Kategorie 2 auf jede Linearachse bezieht, gibt es für jede
Linearachse einen entsprechenden amtlichen Wert der "einseitigen
Wiederholgenauigkeit"; |
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e) |
Hat eine Achse eines
Maschinenmodells, das nicht von den Unternummern 2B001a bis 2B001c
erfasst wird, einen 'amtlichen Wert für die "einseitige
Wiederholgenauigkeit"' kleiner/gleich der spezifizierten
"einseitigen Wiederholgenauigkeit" jedes Werkzeugmaschinenmodells
zuzüglich 0,7 μm, ist der Hersteller aufgefordert, den
Genauigkeitswert alle 18 Monate zu bestätigen. |
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7. |
Im Sinne der Unternummern
2B001a bis 2B001c ist die Messunsicherheit für die "einseitige
Wiederholgenauigkeit" von Werkzeugmaschinen nach der Definition in
der Internationalen Norm ISO 230-2:2014 oder entsprechenden
nationalen Normen nicht zu berücksichtigen. |
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8. |
Im Sinne der Unternummern
2B001a bis 2B001c ist die Vermessung der Achsen nach den
Prüfverfahren gemäss ISO 230-2:2014, Abschnitt 5.3.2 vorzunehmen.
Prüfungen für Achsen mit einer Länge von mehr als 2 Metern sind an 2
m langen Abschnitten vorzunehmen. Mehr als 4 m lange Achsen
erfordern mehrere Prüfungen (z. B. zwei Prüfungen bei Achsen mit
einer Länge von mehr als 4 m und höchstens 8 m, drei Prüfungen bei
Achsen mit einer Länge von mehr als 8 m und höchstens 12 m), welche
jeweils an 2 m-Abschnitten vorzunehmen sind und mit gleichen
Abständen über die Achslänge verteilt sein müssen. Die
Prüfabschnitte müssen gleichmässig über die gesamte Achslänge
angeordnet sein, wobei die überständige Länge gleichmässig auf den
Bereich vor den Prüfabschnitten, zwischen ihnen und dahinter zu
verteilen ist. Es ist der kleinste Wert der "einseitigen
Wiederholgenauigkeit" aller Prüfabschnitte zu melden. |
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