2B350

2B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
2B350 Chemische Herstellungseinrichtungen, Apparate und Bestandteile wie folgt:
a) Reaktionsbehälter oder Reaktoren, mit oder ohne Rührer, mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen grösser als 0,1 m³ (100 l) und kleiner als 20 m³ (20 000 l), bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
1. ‘Legierungen’ mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
3. Glas oder Email,
4. Nickel oder Nickel-‘Legierungen’ mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
5. Tantal oder Tantal-‘Legierungen’,
6. Titan oder Titan-‘Legierungen’,
7. Zirkonium oder Zirkonium-‘Legierungen’oder
8. Niob (Columbium) oder Niob-‘Legierungen’;
b) Rührer, konstruiert für die Verwendung in den von Unternummer 2B350a erfassten Reaktionskesseln oder Reaktoren sowie für solche Rührer konstruierte Rührflügel, Rührblätter oder Rührwellen, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
1. ‘Legierungen’ mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
3. Glas oder Email,
4. Nickel oder Nickel-‘Legierungen’ mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
5. Tantal oder Tantal-‘Legierungen’,
6. Titan oder Titan-‘Legierungen’,
7. Zirkonium oder Zirkonium-‘Legierungen’ oder
8. Niob (Columbium) oder Niob-‘Legierungen’;
c) Lagertanks, Container oder Vorlagen mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen grösser als 0,1 m³ (100 l), bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
1. ‘Legierungen’ mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
3. Glas oder Email,
4. Nickel oder Nickel-‘Legierungen’ mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
5. Tantal oder Tantal-‘Legierungen’,
6. Titan oder Titan-‘Legierungen’,
7. Zirkonium oder Zirkonium-‘Legierungen’ oder
8. Niob (Columbium) oder Niob-‘Legierungen’;
d) Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche grösser als 0,15 m² und kleiner als 20 m² sowie für solche Wärmetauscher oder Kondensatoren konstruierte Rohre, Platten, Coils oder Blöcke, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
1. ‘Legierungen’ mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
3. Glas oder Email,
4. Grafit oder ‘Carbon-Grafit’,
5. Nickel oder Nickel-‘Legierungen’ mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
6. Tantal oder Tantal-‘Legierungen’,
7. Titan oder Titan-‘Legierungen’,
8. Zirkonium oder Zirkonium-‘Legierungen’
9. Siliziumkarbid,
10. Titankarbid oder
11. Niob (Columbium) oder Niob-‘Legierungen’;
e) Destillations- oder Absorptionskolonnen mit einem inneren Durchmesser grösser als 0,1 m sowie fürsolche Destillations- oder Absorptionskolonnen konstruierte Flüssigkeitsverteiler, Dampfverteiler oder Flüssigkeitssammler, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
1. ‘Legierungen’ mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
3. Glas oder Email,
4. Grafit oder ‘Carbon-Grafit’,
5. Nickel oder Nickel-‘Legierungen’ mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
6. Tantal oder Tantal-‘Legierungen’,
7. Titan oder Titan-‘Legierungen’,
8. Zirkonium oder Zirkonium-‘Legierungen’ oder
9. Niob (Columbium) oder Niob-‘Legierungen’;
f) fernbedienbare Abfülleinrichtungen, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
1. ‘Legierungen’ mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom, oder
2. Nickel oder Nickel-‘Legierungen’ mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
g) Ventile und Bestandteile wie folgt:
1. Ventile mit den beiden folgenden Eigenschaften:
a) ‘Nennweite’ grösser als 10 mm (3/8 Zoll) und
b) alle medienberührenden Flächen bestehen aus ‘korrosionsbeständigen Werkstoffen oder Materialien’,
2. Ventile, die nicht von Unternummer 2B350g1 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) ‘Nennweite’ grösser/gleich 25,4 mm (1 Zoll) und kleiner/gleich 101,6 mm (4 Zoll),
b) Ventilgehäuse oder vorgeformte Gehäuseauskleidungen,
c) Verschlusselement, austauschbar konstruiert und
d) alle medienberührenden Flächen des Ventilgehäuses oder der vorgeformten Gehäuseauskleidung bestehen aus ‘korrosionsbeständigen Werkstoffen oder Materialien’,
3. Bestandteile, konstruiert für in Unternummer 2B350g1 oder Unternummer 2B350g2 erfasste Ventile, bei denen alle medienberührenden Flächen aus ‘korrosionsbeständigen Werkstoffen oder Materialien’ bestehen, wie folgt:
a) Ventilgehäuse,
b) vorgeformte Gehäuseauskleidungen;
Technische Anmerkungen:
1. ‘Korrosionsbeständige Werkstoffe oder Materialien’ im Sinne der Unternummer 2B350g sind:
a) Nickel oder Nickel-‘Legierungen’ mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
b) 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
c) Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
d) Glas oder Email,
e) Tantal oder Tantal-Legierungen,
f) Titan oder Titan-Legierungen,
g) Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen,
h) Niob (Columbium) oder Niob-Legierungen; oder
i) keramische Materialien wie folgt:
1. Siliziumkarbid mit einer Reinheit grösser (besser)/gleich 80 Gew.-%,
2. Aluminiumoxid mit einer Reinheit grösser (besser)/gleich 99,9 Gew.-%,
3. Zirkondioxid.,
2. Bei unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser ist die ‘Nennweite’ als der kleinere der beiden Durchmesser definiert.
h) mehrwandige Rohre mit Leckdetektor-Anschluss, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
1. ‘Legierungen’ mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
3. Glas oder Email,
4. Grafit oder ‘Carbon-Grafit’,
5. Nickel oder Nickel-‘Legierungen’ mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
6. Tantal oder Tantal-‘Legierungen’,
7. Titan oder Titan-‘Legierungen’,
8. Zirkonium oder Zirkonium-‘Legierungen’ oder
9. Niob (Columbium) oder Niob-‘Legierungen’;
i) Unter Nummer 2B233 nicht aufgeführte Pumpen mit Mehrfachdichtung und dichtungslose Pumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung grösser als 0,6 m³ /h oder Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung grösser als 5 m³ /h (jeweils unter Standard- Bedingungen von 273 K [0 C] und 101,3 kPa) sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
1. ‘Legierungen’ mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
2. Keramik,
3. Ferrosiliziumguss (hochlegiertes Ferrosilizium),
4. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
5. Glas oder Email,
6. Grafit oder ‘Carbon-Grafit’,
7. Nickel oder Nickel-‘Legierungen’ mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
8. Tantal oder Tantal-‘Legierungen’,
9. Titan oder Titan-‘Legierungen’,
10. Zirkonium oder Zirkonium-‘Legierungen’ oder
11. Niob (Columbium) oder Niob-‘Legierungen’;
Technische Anmerkung:
Der Begriff Dichtung in Unternummer 2B350i bezieht sich ausschliesslich auf medienberührende Dichtungen, die eine Dichtfunktion ausüben, wo eine Rotations- oder Hubkolbenantriebswelle durch das Pumpengehäuse führt.
j) Verbrennungseinrichtungen, entwickelt zur Vernichtung der in Nummer 1C350 genannten Substanzen,mit besonders entwickelten Abfall-Zuführungssystemen, speziellen Handhabungseinrichtungen und einer durchschnittlichen Brennraumtemperatur grösser als 1 273 K (1 000°C), wobei alle medienberührenden Flächen des Zuführungssystems aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
1. ‘Legierungen’ mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
2. Keramik, oder
3. Nickel oder Nickel-‘Legierungen’ mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
Anmerkung: Im Sinne der Nummer 2B350 bestimmen die für Dichtungen, Füllstoffe, Verschlüsse, Schrauben, Unterlegscheiben verwendeten Werkstoffe und Materialien sowie andere Werkstoffe oder Materialien, die eine Dichtfunktion ausüben, nicht den Kontrollstatus, sofern diese Bestandteile austauschbar konstruiert sind.
Technische Anmerkungen:
1. ‚Carbon-Grafit‘ besteht aus amorphem Kohlenstoff und Grafit, wobei der Grafitgehalt 8 Gew.-% oder mehr beträgt.
2. Für das in den obigen Unternummern aufgeführte Material sind unter dem Begriff ‘Legierung’, wenn dieser nicht in Verbindung mit einer bestimmten Elementkonzentration verwendet wird, diejenigen Legierungen zu verstehen, bei denen das identifizierte Metall einen höheren Gewichtsanteil aufweist als jedes andere Element.