2B001

2B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
2B001 Werkzeugmaschinen und eine beliebige Kombination von diesen, für das Abtragen (oder Schneiden) von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen", die gemäss den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur "numerischen Steuerung" ausgerüstet werden können, wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B201.
Anmerkung 1: Nummer 2B001 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung eines der folgenden Teile:
Anmerkung 2: Nummer 2B001 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung eines der folgenden Teile:
a) Kurbelwellen oder Nockenwellen,
b) Schneidwerkzeuge,
c) Extruderschnecken,
d) Gravierteile oder Juwelierwaren oder
e) Zahnprothesen.
Anmerkung 3: Eine Werkzeugmaschine, die mindestens zwei der drei Bearbeitungsverfahren Drehen, Fräsen oder Schleifen kombiniert (z. B. eine Drehmaschine mit Fräsfunktion), muss nach jeder der zutreffenden Unternummern 2B001a, b oder c geprüft werden.
Anmerkung: Für Maschinen zur optischen Endbearbeitung (finishing), siehe Nummer 2B002
a) Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung mit zwei oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 0,9 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1,0 m oder
2. “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 1,1 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg grösser gleich 1,0 m;
Anmerkung 1: Anmerkung 1: Unternummer 2B001a erfasst keine Drehmaschinen, besonders konstruiert für die Herstellung von Kontaktlinsen mit allen folgenden Eigenschaften:
a) Maschinensteuerung beschränkt auf die Verwendung ophthalmischer Software für die Dateneingabe zur Teileprogrammierung und
b) ohne Vakuum-Spannfutter.
Anmerkung 2: Nummer 2B001a erfasst nicht Drehautomaten (Swissturn) ausschliesslich zur Bearbeitung von Stangen (bar feed thru), bei Stangendurchmessern gleich/kleiner 42 mm und ohne Möglichkeit zur Verwendung von Drehfuttern. Werkzeugmaschinen können mit Bohr- und/oder Fräsfunktion zur Bearbeitung von Teilen mit einem Durchmesser kleiner 42 mm ausgestattet sein.
b) Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. drei Linearachsen plus einer Rundachse zur simultanen “Bahnsteuerung” mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 0,9 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1,0 m oder
b) “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 1,1 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg grösser gleich 1,0 m;
2. fünf oder mehr Achsen zur simultanen “Bahnsteuerung” mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 0,9 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1,0 m,
b) “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 1,4 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg grösser gleich 1 m und kleiner als 4 m; oder
c) “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 6,0 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg grösser gleich 4 m,
d) nicht belegt,
3. “einseitige Wiederholgenauigkeit” für Lehrenbohrmaschinen kleiner (besser)/gleich 1,1 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen oder
4. Schlagfräsmaschinen (fly cutting machines) mit allen folgenden Eigenschaften:
a) Spindel-“Rundlaufabweichung” und Spindel-“Planlaufabweichung” kleiner (besser) 0,0004 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR) und
b) Winkelabweichung der Schlittenbewegung (Gieren, Stampfen und Rollen) kleiner (besser) 2 Bogensekunden Gesamtmessuhrausschlag (TIR) über einen Verfahrweg von 300 mm;
c) Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mit allen folgenden Eigenschaften:
a) “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 1,1 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen und
b) drei oder mehr Achsen zur simultanen “Bahnsteuerung”oder
2. fünf oder mehr Achsen zur simultanen “Bahnsteuerung” mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 1,1 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1 m,
b) “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 1,4 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg grösser gleich 1 m und kleiner als 4 m oder
c) “einseitige Wiederholgenauigkeit” kleiner (besser)/gleich 6,0 μm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg grösser gleich 4 m.
Anmerkung: Unternummer 2B001c erfasst nicht folgende Schleifmaschinen:
a) Aussen-, Innen-, Aussen-/Innen-Rundschleifmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
1. Begrenzung auf Rundschleifen und
2. maximaler Arbeitsbereich von 150 mm Aussendurchmesser oder Länge,
b) Maschinen, besonders konstruiert als Koordinatenschleifmaschinen, die keine Z- oder W-Achse mit einer “einseitigen Wiederholgenauigkeit” von kleiner (besser) als 1,1 μm haben,
c) Flachschleifmaschinen.
d) Funkenerosionsmaschinen (EDM) — Senkerodiermaschinen — mit zwei oder mehr Drehachsen, die für eine "Bahnsteuerung" simultan koordiniert werden können;
e) Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Metallen, Keramiken oder “Verbundwerkstoffen” mit allen folgenden Eigenschaften:
1. zum Abtragen von Material mittels:
a) Wasser oder anderen Flüssigkeitsstrahlen, einschliesslich solcher, die abrasive Zusätze enthalten,
b) Elektronenstrahlen oder
c) “Laser”strahlen und
2. mit mindestens zwei Drehachsen mit allen folgenden Eigenschaften:
a) Drehachsen koordinierbar zur simultanen “Bahnsteuerung”und
b) Positionier“genauigkeit” kleiner (besser) als 0,003o;
f) Tiefloch-Bohrmaschinen und Drehmaschinen, hergerichtet zum Tieflochbohren, mit einer maximalen Bohrtiefe über 5 m.