| 2B201 |
Werkzeugmaschinen und eine
beliebige Kombination von diesen, die nicht von Nummer 2B001 erfasst werden, wie folgt, für
das Abtragen oder Schneiden von Metallen, Keramiken oder
“Verbundwerkstoffen”, die gemäss den technischen Spezifikationen des
Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen
“Bahnsteuerung” in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden
können: |
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Technische
Anmerkung: |
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Als Alternative zu individuellen
Testprotokollen können für jedes Werkzeugmaschinenmodell amtliche
Werte für die Positioniergenauigkeit herangezogen werden, die nach
folgenden Verfahren aus Messungen nach ISO 230- 2:1988 (1)oder
entsprechenden nationalen Normen hergeleitet werden, sofern die
amtlichen Werte den nationalen Behörden vorgelegt und von ihnen
akzeptiert werden. Bestimmung der amtlichen Werte für die
Positioniergenauigkeit: |
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a) |
Auswahl von fünf Maschinen
eines zu bewertenden Modells; |
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b) |
Messung der Genauigkeiten
entlang der Linearachse nach ISO 230-2:19881; |
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c) |
Bestimmung der
Genauigkeitswerte (A) für jede Achse jeder Maschine. Das Verfahren
für die Berechnung des Genauigkeitswertes ist in der Norm ISO
230-2:19881 beschrieben; |
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d) |
Bestimmung der mittleren
Genauigkeitswerte für jede Achse. Dieser Mittelwert wird der
amtliche Wert der Positioniergenauigkeit für jede Achse des Modells
(Âx Ây...); |
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e) |
Da sich Nummer 2B201 auf jede
Linearachse bezieht, gibt es für jede Linearachse einen
entsprechenden amtlichen Wert der Positioniergenauigkeit; |
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f) |
Beträgt bei einer von den
Unternummern 2B201a, 2B201b und 2B201c nicht erfassten
Werkzeugmaschine der amtliche Wert der Positioniergenauigkeit einer
Achse bei Rundschleifmaschinen und bei Fräs- und Drehmaschinen
jeweils nach ISO 230-2:19881 6 μm oder besser (weniger) bzw. 8 μm
oder besser (weniger), ist der Hersteller aufgefordert, den
Genauigkeitswert alle 18 Monate zu bestätigen. |
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a) |
Werkzeugmaschinen für
Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften: |
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1. |
Positioniergenauigkeit mit
"allen verfügbaren Kompensationen" von kleiner (besser)/gleich 6 μm
nach ISO 230-2:19881 oder entsprechenden nationalen
Normen entlang der Linearachse, |
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Anmerkung: |
(1) Hersteller, die ihre
Positioniergenauigkeit nach ISO 230-2:1997 oder 2006 ermitteln,
sollten sich mit der zuständigen Behörde in dem Mitgliedstaat ins
Benehmen setzen, in dem sie niedergelassen sind. |
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2. |
zwei oder mehr
bahnsteuerfähige Rundachsen oder |
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3. |
fünf oder mehr Achsen zur
simultanen "Bahnsteuerung"; |
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Anmerkung: |
Unternummer 2B201a erfasst
keine Fräsmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften: |
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a) |
Verfahrweg der x-Achse grösser als 2 m und |
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b) |
Gesamtpositioniergenauigkeit der x-Achse grösser (schlechter) als
30 μm. |
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b) |
Werkzeugmaschinen für
Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften: |
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1. |
Positioniergenauigkeit mit
"allen verfügbaren Kompensationen" von kleiner (besser)/gleich 4 μm
nach ISO 230-2:19881 oder entsprechenden nationalen
Normen entlang der Linearachse, |
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2. |
zwei oder mehr
bahnsteuerfähige Rundachsen oder |
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3. |
fünf oder mehr Achsen zur
simultanen "Bahnsteuerung"; |
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Anmerkung: |
Unternummer 2B201b erfasst
nicht folgende Schleifmaschinen: |
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a) |
Aussen-, Innen- und Aussen-/Innen-Rundschleifmaschinen mit allen
folgenden Eigenschaften: |
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1. maximaler Arbeitsbereich von 150 mm Aussendurchmesser oder
Länge und |
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2, Begrenzung auf die Achsen x, z und c; |
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b) |
Koordinatenschleifmaschinen, die keine z-Achse oder w-Achse mit
einer Gesamt-Positioniergenauigkeit von kleiner (besser) 4 μm nach
ISO 230-2:19881 oder entsprechenden nationalen Normen haben; |
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c) |
Werkzeugmaschinen für
Drehbearbeitung mit einem besseren (niedrigeren) Wert der
Positioniergenauigkeit mit "allen verfügbaren Kompensationen" als 6
μm nach ISO 230-2:19881 entlang einer Linearachse
(Gesamtpositionierung) für Maschinen, die Werkstücke mit einem
Durchmesser von mehr als 35mm bearbeiten können; |
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Anmerkung: |
Nummer 2B201c erfasst nicht
Drehautomaten (Swissturn) ausschliesslich zur Bearbeitung von
Stangen (bar feed thru), bei Stangendurchmessern gleich/kleiner 42
mm und ohne Möglichkeit zur Verwendung von Drehfuttern.
Werkzeugmaschinen können mit Bohr- und/oder Fräsfunktion zur
Bearbeitung von Teilen mit einem Durchmesser kleiner 42 mm
ausgestattet sein. |
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Anmerkung 1: |
Nummer 2B201 erfasst keine
speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung eines der folgende
Teile: |
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a) |
Zahnräder, |
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b) |
Kurbelwellen oder Nockenwellen, |
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c) |
Schneidwerkzeuge, |
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d) |
Extruderschnecken. |
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Anmerkung 2: |
Eine Werkzeugmaschine, die
mindestens zwei der drei Bearbeitungsverfahren Drehen, Fräsen oder
Schleifen kombiniert (z. B. eine Drehmaschine mit Fräsfunktion),
muss nach jeder der zutreffenden Unternummern 2B201a, b oder c
geprüft werden. |
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Anmerkung 3: |
Die Nummern 2B201a3 und
2B201b3 schliessen Maschinen mit einer parallel-linearen Kinematik
(z. B. Hexapoden) ein, die 5 oder mehr Achsen haben, von denen keine
eine Rundachse ist. |
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